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Zur Experten-Antwort springenHallo Katsche,
welche Stellen die DRV mit dem Bescheid angeschrieben hat, um ihren Erstattungsanspruch zu beziffern, können Sie beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen.
Ihre Angaben lassen vermuten, dass eine Stelle die Arbeitsagentur ist. Diese prüft noch den Anspruch auf AloG I ab 01.01.. Diese Prüfung muss die DRV abwarten.
Sollte AloG I gezahlt werden, hat die Arbeitsagentur einen Erstattungsanspruch. Die Höhe des AloG I wird mit der Rentenhöhe verglichen. Sollte das AloG I niedriger sein als die Rente, erhalten Sie noch die Differenz ausgezahlt.
Ist das AloGI höher, verbleibt für Sie kein Zahlbetrag im Nachzahlungszeitraum.
Die Prüfung der Arbeitsagentur ist zunächst abzuwarten. Sobald die Mitteilung der Arbeitsagentur vorliegt, wird Ihr Sachbearbeiter zeitnah die Nachzahlung abrechnen.
Alles Gute.
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