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Experten-Antwort

Nachzahlung volle Erwerbmindungsrente

von Katsche09.02.2019 | 23:15
72 Ansichten
5 Antworten

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Bin mit schreiben vom 07.02 Rentner wegen voller Erwerbmindungsrente , rückwirkend zum 01.11.2018. Die Nachzahlung wird noch nicht ausgezahlt , wegen Ansprüche anderer Stellen. Ich war bin zum 31.12 berufstätig, seit dem 01.01 bin ich Arbeitslos. ALG I Bekomme ich ab dem 26.03.19, die zeit davor bedarf einer gesonderten Prüfung. Mit welche Ansprüche könnten Sich nun ergeben ? Das ich keine Nachzahlung erhalte?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2019 | 09:53

Hallo Katsche,

welche Stellen die DRV mit dem Bescheid angeschrieben hat, um ihren Erstattungsanspruch zu beziffern, können Sie beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen.

Ihre Angaben lassen vermuten, dass eine Stelle die Arbeitsagentur ist. Diese prüft noch den Anspruch auf AloG I ab 01.01.. Diese Prüfung muss die DRV abwarten.

Sollte AloG I gezahlt werden, hat die Arbeitsagentur einen Erstattungsanspruch. Die Höhe des AloG I wird mit der Rentenhöhe verglichen. Sollte das AloG I niedriger sein als die Rente, erhalten Sie noch die Differenz ausgezahlt.

Ist das AloGI höher, verbleibt für Sie kein Zahlbetrag im Nachzahlungszeitraum.

Die Prüfung der Arbeitsagentur ist zunächst abzuwarten. Sobald die Mitteilung der Arbeitsagentur vorliegt, wird Ihr Sachbearbeiter zeitnah die Nachzahlung abrechnen.

Alles Gute.

4 Antworten

Katam 09.02.2019 | 23:46
Du musst mit keiner Represalien rechnen. Du erhältst eine EMR.
Gogo Dodo am 09.02.2019 | 23:38
Wenn der Beginn der Rente zurück datiert gewährt wird, stellt das Einkommen aus/in dieser Zeit Zuverdienst dar. Je nach Höhe wird die Re für diese Zeit gekürzt oder entfällt. Ab Januar dürfte dann die erste"richtige"Renzenzahlung an Sie erfolgen. Arbeitslosengeld können Sie nicht erhalten, da Sie voll erwerbsgemindert sind.
Danielaam 10.02.2019 | 08:35
Deine Nachzahlung erhält die AfA in Höhe der geleisteten Zahlungen. Den Rest ( falls EMR höher ist als Alg1) bekommst du
Kusmitscham 10.02.2019 | 13:52
Er hat ja noch gar kein ALG bekommen, schreibt ja ab März, was nicht geht, da EMR. Genauso wird die Prüfung für den Januar ausfallen. Bis 31.12.gabs Gehalt, ab Januar wird es die Rente sein. Verrechnet wird hier nur das Gehalt und die Rente für die rückwirkende Gewährung. Im Rahmen des Hinzuverdienstes. Die AfA hat bis jetzt noch gar nichts geleistet und wird es auch für den Januar nicht tun,da der Fragesteller bereits seit November Rentner ist. Ihm ist anscheinend nur nicht bewusst, daß es Alg und Rente nicht gleichzeitig geben kann, wie es sich aus der Fragestellung herauslesen lässt.
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