Bin mit schreiben vom 07.02 Rentner wegen voller Erwerbmindungsrente , rückwirkend zum 01.11.2018.
Die Nachzahlung wird noch nicht ausgezahlt , wegen Ansprüche anderer Stellen.
Ich war bin zum 31.12 berufstätig, seit dem 01.01 bin ich Arbeitslos. ALG I Bekomme ich ab dem 26.03.19, die zeit davor bedarf einer gesonderten Prüfung.
Mit welche Ansprüche könnten Sich nun ergeben ? Das ich keine Nachzahlung erhalte?