Den Einkommensteuerbescheid haben Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung Ihrem Rentenversicherungsträger vorgelegt. Die Änderungen werden dann erst vom Ersten des Folgemonats an berücksichtigt.
Weicht Ihr Arbeitseinkommen im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich um mindestens 30 Prozent von dem im letzten Einkommensteuerbescheid nachgewiesenen Arbeitseinkommen ab, können Sie eine Sozialklausel in Anspruch nehmen. Damit werden nur Beiträge entsprechend dem laufenden Arbeitseinkommen fällig.