Sorry, ich muss eine Einschränkung machen. Beziehen Sie Versorgung wegen Erreichen der Altersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit?
Die Möglichkeit mit dem Mini-Job geht nämlich nicht bei Altersversorgungsbezügen.
Mini-Jobber sind versicherungsfrei, d.h. Bruttolohn= nettolohn wird ausgezahlt und nur der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge. Zur Rentenversicherung sind dies 15%.
Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit muß schriftlich (formlos) an den Arbeitgeber erfolgen und ist nur für die Zukunft möglich.
Die Konsequenz ist, dass hier Rentenversicherungspflicht eintritt. Der Gesamtbeitragssatz liegt derzeit bei 19,9% (bei 400Euro Lohn entspricht dies insgesamt 79,60Euro). Davon entrichtet der Arbeitgeber ja bereits 15%. Die Differenz zieht der Arbeitgeber vom Bruttolohn ab und führt sie mit seinem Anteil an die Bundesknappschaft (Einzugsstelle) ab. Dadurch zählt jedoch jeder Monat der Beschäftigung auch als ein Monat für die 5jährige Mindestversicherungszeit. Die Aufstockung erfolgt, solange der Job ausgeübt wird oder wenn Sie in Alterspension gehen.
Sollten Sie schon Alterspension beziehen geht diese Möglichkeit wie gesagt nicht, aber dann können Sie sich die Beiträge, die bisher eingezahlt worden sind erstatten lassen, aber nur die Anteile die Sie selbst getragen haben.