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Experten-Antwort

Nachzahlung von Rentenbeiträgen

von Jürgen P.02.02.2015 | 01:49
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Hallo zusammen, Ich habe 15 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Danach habe ich mich entschlossen, für 13 Jahre ins Ausland zu zuiehen. Meine Rentenversicherungsbeiträge habe ich in eine private R.-Versicherung eingezahlt. Für den o.g. Zeitraum entfallen die gesetzlichen Einzahlungen. Nun müchte ich wieder zurück nach Deutschland kommen. Nun meine beiden Fragen: 1) Kann ich die fehlenden Jahre nachzahlen? 2) Macht es Sinn in die gesetzliche Rentenvesicherung einzuzahlen oder wäre es besser meine jetzigen Zahlungen in die Private zu erhöhen? Im voraus vielen Dank! Christian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen P.,

zuletzt betrug der monatliche Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 ca. 120,- DM monatlich. Wahrscheinlich haben Sie bei der Beratung durch den Beamten die monatliche Nettorentenerhöhung mitgeteilt bekommen. Im „WEB“ handelt es sich aber um die jährliche Bruttorentensteigerung. Eine pauschale Aussage, ob Ihnen „nur“ die Option 2 zur Auswahl steht, kann so nicht getroffen werden. Bitte vereinbaren Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

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5 Antworten

=//=am 02.02.2015 | 16:19
Zu 1): Eine Nachzahlung von Beiträgen für 13 Jahre ist unmöglich. Es gibt hierfür keine gesetzliche Grundlage. Sie können lediglich bis spätestens 31.03.2015 für 2014 freiwillige Beiträge zahlen. Ob dies rentabel ist, z.B. den Höchstbeitrag zu zahlen, sollten Sie bei der zuständigen DRV nachfragen. Ich persönlich tendiere eher zu 2), obwohl Sie sich auch dort die Rendite ausrechnen lassen sollten.
=//=am 02.02.2015 | 16:21
Mit der Anwartschaftserhaltung für eine Erwerbsminderungsrente ist es eh vorbei. :-( Es sei denn, Sie nehmen in D eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung/Tätigkeit auf.
Jürgen P.am 02.02.2015 | 23:07
Hallo, rechtherzlichen Dank für Ihre Rückantwort. Wie ich sehe, bleibt für mich wohl "nur" die Option 2 zur Auswahl. Dabei habe ich von meinem Arbeitkollegen gehört, dass jemand aus seiner Familie für 20 Jahre Beiträge nachgezahlt hat und das wurde aktzeptiert. Ich wurde damals bei der LVA von einem Beamten falsch beraten! Dieser hatte mir gesagt, dass ich mind. 1000 DM pro Jahr einzahlen müsste und lediglich 2.50 DM netto auf meine Rente angerechnet bekommen würde. Wie ich aber hier auf der WEB Seite erfahren habe, sind es 1000 EUR pro Jahr und davon werden mir 54 EURO angerechnet. Gibt es wirklich keine weitere oder bessere Lösung für mich? MIt freundlichen Grüssen Jürgen P.
Nick L. Beckam 03.02.2015 | 06:50
Glauben Sie nicht ungeprüft alles, was man Ihnen erzählt... Ihr Arbeitskollege hat sicher Unrecht. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die eine solche Nachzahlung aus eigenem, freiwilligen Antrieb erlaubt. Denkbar wäre möglicherweise lediglich eine Nachversicherung bei Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis mit Versorgungsanspruch, aber das ist reine Spekulation. Es liegt auch keine Falschberatung vor, die damalige Aussage stimmt so. Was soll denn die WEB sein, und warum zweifeln Sie diese Aussage nicht an? Sie ist jedenfalls falsch. Es bleibt Ihnen wohl wirklich nur, zunächst eine versicherungspflichtige Tätigkeit anzunehmen, um eine Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erst einmal aufzubauen, und durch Fortführung für einen späteren Leistungsfall zu erhalten.
Jürgen P.am 04.02.2015 | 10:11
Rechtherzlichen Dank für Ihre Rückantwort! Das werde ich in Kürze wohl auch machen. Mit freundlichen Grüssen. Jürgen P.
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