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Experten-Antwort

Nachzahlung werden vorläufig nicht ausgezahlt...usw...

von Joëlle10.10.2019 | 09:39
105 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, Ich hoffe hier endlich eine konkrete Antwort zu bekommen. Was heisst hier "es muss geprüft werden, ob anderen Ansprüche bestehen..." Wo wird was gesucht, ganz genau? und bei wem vor allem? Ich lebe von meiner Rente seit etlichen Jahren, habe sonst nichts Anderes erhalten von niemandem und von nirgendwo, auch nicht in Frankreich wo ich lebe (bin Französin und Rentnerin), habe aber 40 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet. Ich habe meine beiden Rentenbescheide bekommen am 23 August Altersrente und am 30 September Witwenrente, alles klar und korrekt bis auf dies: ich müsste eine Nachzahlung bekommen, es steht schwarz auf weiss und zwar zwischen Juli 2017 und Oktober 2019. Seit Ende August wird sie festgehalten. Warum und was kann oder muss geprüft werden? Bei welchen Stellen noch? Es bleibt für den Rentner sehr abstrakt und nicht transparent genug finde ich. Keine eindeutige Erklärungen. Wissen hilft zu verstehen. Ich würde mich freuen über eine Antwort. Danke im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Joëlle,

die Nachzahlung wurde wohl vorsorglich wegen evtl. Erstattungsansprüche anderer Stellen einbehalten. Wann es zur Auszahlung kommt, ist uns hier im Forum leider auch nicht bekannt. Am besten rufen Sie erneut bei der zuständigen Sachbearbeitung an.

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10 Antworten

Tippsiam 10.10.2019 | 10:28
Hallo Joëlle, es könnte sein, dass noch geprüft wird, ob sich durch Nachzahlungsbeträge noch Verrechnungen zwischen Alters- und Witwenrente ergeben könnten. Sie sollten direkt bei der Sachbearbeitung anrufen, die in Ihren Bescheiden angegeben ist und dort hinterfragen, weshalb das Geld noch nicht ausbezahlt wird und welche Unterlagen evtl. von Ihnen noch benötigt werden, um nachzuweisen, dass es keine anderen Anspruchssteller gibt. Lassen Sie sich notfalls die telefonische Auskunft schriftlich bestätigen, wenn Ihnen darin noch etwas unklar erscheint. Viel Erfolg! Tippsi
Joëlleam 10.10.2019 | 12:37
Guten Tag und vielen Dank. Aber ja, es ist schon längs geprüft worden und alles Bestens. Ich hatte Anfang September angerufen bei der DVB und man bestätigte mir alles, auch die Nachzahlung. Meine Altersrente übersteigt nicht die 845 €, die sonst geführt hätte, dass meine Witwenrente gekürzt worden wäre. Meine Bescheide sind völlig in Ordnung. Aber wo suchen sie noch, dass die Kasse die Nachzahlung nicht auszahlt? Alles sehr verwirrend und nicht klar nominiert !
Joëlleam 10.10.2019 | 15:19
Danke Ihnen zweiter Experten, denn sie unterstreichen genau meine alle erste Frage. "die Nachzahlung wurde wohl vorsorglich wegen evtl. Erstattungsansprüche anderer Stellen einbehalten." Meinen Sie, dass dies klar Text sei ? Es erzeugt nur Verwirrung meiner Meinung nach. Sorry. Was sind diese Stellen? Und welche Ansprüche dann? Mehr wollte ich primitiv nicht wissen! Mit freundlichem Gruss Joëlle
Schadeam 10.10.2019 | 15:27
Klare Antwort: konkret weiß das kein Forenteilnehmer. Vielleicht gibt es einen Grund für die Sachbearbeitung, vielleicht auch nicht.
Joëlleam 10.10.2019 | 15:00
Vielen Dank, Mutmassung oder Hellseherei? Nanu und dies von einem Experten! Meine Frage war aber eindeutig: "Warum und was kann oder muss geprüft werden? Bei welchen Stellen noch? Es bleibt für den Rentner sehr abstrakt und nicht transparent genug finde ich. Keine eindeutige Erklärungen. Wissen hilft zu verstehen." Und ich glaube, dass es nicht nur mich betrifft sondern viele Rentner. Wir verlangen nicht viel, nur eine Sprache für normale Sterblichen !!! Vielen Dank trotzdem. Mit freundlichem Gruss. Joëlle
Tippsiam 10.10.2019 | 17:01
Vielen Dank, Mutmassung oder Hellseherei? Nanu und dies von einem Experten!
Experte ist hier nur der, wo Experte drauf steht, alle anderen sind normale User wie Du und ich.
Und selbst der Experte, bei dem Experte drauf steht, hat ja die Akte nicht vorliegen...! Also guckt er nicht in eine Glaskugel sondern verweist auf den Sachbearbeiter. Zumal es verschiedene zuständige DRV-Stellen gibt..., und die für Sie zuständige geht aus dem Bescheid hervor. Sie können dort auch eine Anfrage per E-Mail stellen, wenn Sie telefonisch nicht weiterkommen, die Antwort erhalten Sie dann aber auf dem Postweg. Einen entspannten Abend! Tippsi
Joëlleam 10.10.2019 | 18:26
Liebe Tippsi, Danke, Sie haben mir am meistens geholfen und ich habe Ihren Rat gefolgt. An sich ging es nur darum, warum nicht spezifisch an der Person erklärt wird. z.B. "in Ihrem Fall müssen wir noch prüfen hier und hier, ob..." Statt des Satzes, das jeder bekommt und nichts aussagt. Amtsdeutsch! Mehr verlangte ich nicht und schon gar keinen Glaskugel ;-) schönen Abend Joëlle
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