Widerspruch können Sie einlegen, in dem Sie der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, schriftlich mitteilen, dass Sie
Widerspruch gegen den betreffenden Bescheid einlegen möchten.
Um keine Fristen zu versäumen, sollten Sie den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides erheben.
Ihre Widerspruchsbegründung können Sie später nachreichen.
Die Anschrift der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, können Sie dem Deckblatt, rechts oben im Bescheid entnehmen.
Dort finden Sie auch die Durchwahlnummer unter der Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner für Rückfragen erreichen können.
Dieser wird Ihnen ebenfalls mitteilen können, wo sich die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle oder das nächste Regionalzentrum in Ihrer Nähe befindet, falls Sie eine persönliche Beratung wünschen oder dort Ihren Widerspruch aufnehmen lassen möchten.