Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt. ...

von
Michael

Ich bin vom Krankengeld in die EM-Rente gekommen.
Letzte Krankengeldzahlung war am 13.12 für die Zeit vom 8.11-7.12

Laut Rentenbescheid bekomme ich ab 1.12. EM-Rente
Nachzahlung vom 1.12 - 31.1 wird vorläufig nicht ausgezahlt.

Die 1. Auszahlung der Rente ist Ende Februar.

Heute ist nun der 27.1. und ich bin am ende meiner Finanziellen Reserven, wovon soll ich jetzt noch einen Monat überbrücken ?

Herzliche Grüße

Michael

von
KSC

Wenn die Krankenkasse seit 07.12. kein KG mehr zahlt (und Sie seither auch nichts vom Arbeitsamt oder Sozialamt bekommen haben), sollte Ihnen die Kasse sagen können, wann die Kasse Ihren "Anspruch mit der DRV abgerechnet" hat. Das sollte schon passiert sein, denn auch die Kasse will ihr Geld von der DRV haben).
Sobald dies von der Kasse vorliegt kann die DRV die Nachzahlung auszahlen. 8 -10 Arbeitstage nach der Abrechnung des Erstattungsanspruches sollte das Geld auf Ihrem Konto sein.

Wann genau Kasse und DRV tätig wurden / werden weiß niemand im Forum - dass kann nur individuell geklärt werden.

von
Michael

Danke

von
Michael

Danke

von
Schorsch

Zitiert von: Michael

Letzte Krankengeldzahlung war am 13.12 für die Zeit vom 8.11-7.12

Laut Rentenbescheid bekomme ich ab 1.12. EM-Rente
Nachzahlung vom 1.12 - 31.1 wird vorläufig nicht ausgezahlt.

Die 1. Auszahlung der Rente ist Ende Februar.


Meistens ist der Krankengeldanspruch höher als die EM-Rente.
Deshalb wird der Erstattungsanspruch Ihrer Krankenkasse vermutlich höher sein als Ihr Rentenanspruch.
(Allerdings kann die Krankenkasse nicht mehr zurückfordern, als an Rentenansprüchen besteht!)

Wie Sie den Zeitraum bis zur ersten Rentenzahlung überbrücken können, hängt von Ihre Bedürftigkeit ab.
Sofern keine Ersparnisse und auch kein Dispositionskredit zur Verfügung stehen, könnte eventuell das Sozialamt helfen.

MfG

von
Billy

Hallo, bei meinem Freund hat das Sozialamt für die Überbrückung einen Kredit gegeben, der wird jetzt in Raten a 20 € abbezahlt.

Viel Glück

Experten-Antwort

Guten Morgen Michael,
wenden sie sich bitte an ihren zuständigen Rentenversicherungsträger hinsichtlich der Abrechnung der einbehaltenen Nachzahlung, damit die Hinderungsgründe geklärt werden können.

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