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Nachzahlung Witwenrente

von Klaus12.12.2007 | 13:54
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe folgende Frage: Eine Frau - 67 Jahre - bekommt seit 2002 die große Witwenrente. Sie führt seit 2000 einen Nebenjob max. 400,--€ aus. Bei der Beantragung der Witwenrente hat sie aus Unwissenheit und falscher Informationen (leider) keine Angaben zu dem Nebenjob gemacht. Bei einer späteren Prüfung wurde ihr aufgrund einer Nachfrage bei der LVA (hat sie leider nur telefonisch) mitgeteilt, dass sie den Nebenjob nicht angeben muss. (vermutlich wurde dies auf die Altersrente bezogen) Jetzt soll sie 6200,-- € zuviel erhaltene Witwenrente in Raten zurückzahlen. Eine Anhörung hat stattgefunden, in dem sie den Sachverhalt geschildert hat. Leider blieb die Rückforderung unverändert bestehen. Hat sie noch irgendeine Möglichkeit den Betrag zumindest abzumindern?

15 Antworten

Schwarzwälderam 12.12.2007 | 14:50
Nein. im Hinterbliebenenrentenbescheid steht eindeutig drin, das jedes Einkommen anzugeben ist. Ob sie das Einkommen "vergessen" hat anzugeben oder absichtlich nicht angegeben hat spielt dabei keine Rolle. Sie kann höchstens versuchen eine Retenzahlung zu vereinbaren, um den Betrag nicht auf einmal zurückzahlen zu müssen.
Schwarzwälderam 12.12.2007 | 15:10
Man muß aber nicht nur den Nettobetrag zurückbezahlen wenn man Ratenzahlung vereinbart. Es werden dann bankübliche Zinsen verlangt (im Regelfall). Sonst wäre ja jeder verrückt, der auf einen Schlag bezahlen würde.
Klausam 12.12.2007 | 16:57
Sarkasmus ist wohl nicht die richtige Antwort, zumal man bei den vielen Gesetzen und Vorschriften schnell selbst betroffen sein kann.
Don't worryam 12.12.2007 | 14:56
Hallo, seid positiv, über Jahre hinweg zuviel Geld zu erhalten, dieses evtl. anzulegen, und dann nur den Nettobetrag in Raten zurückzahlen zu müssen, ist betriebswirtschaftlich unter Berücksichtigung der Inflationsrate ein gutes Geschäft. Von dieser Seite her sollte man es betrachten.
Karl-Heinricham 12.12.2007 | 14:59
Der Rentenbescheid dazu ist eindeutig. Einkommen ist immer anzugeben. Unverständlich ist, dass die Leute in dieser Beziehung scheinbar immer sehr leichtgläubig sind und auf alles vertraut haben wollen, bei anderen Kleinigkeiten aber sehr mißtrauisch werden.
Maureram 12.12.2007 | 19:23
sie SCHIKO und sie können dann alles falsch machen... oder richtig??? Guten Abend Maurer
Karl-Heinricham 12.12.2007 | 17:20
Das ist kein Sarkasmus sondern Realität. Den Satz, dass jedes Einkommen gemeldet werden muß, kann auch ein Laie verstehen, oder? Es geht nicht darum, die ganze Rentenberechnung zu begreifen. Aber wenn es um die Mitteilungspflichten geht, kann man sich nicht hinter der komplizierten Berechnung verstecken. Man muß sich nur die Mühe machen, den Bescheid GANZ zu lesen, und nicht hinter der Zahl, was man monatlich bekommt, mit dem Lesen aufzuhören. Klingt sicher böse aber bei vielen Leuten ist das wohl der Fall. Und wenn die Kinder oder Enkel sich aufregen, wenn die Anhörung mit der Überzahlung kommt, fragt man sich doch wo sie waren, als der Rentenbescheid kam? Hat sich da keiner die Mühe gemacht, den der Oma zu erklären? Hinterher gemault ist leicht, aber trotz aller Schwierigkeiten hat man als Rentner auch ein bißchen Verantwortung. Verstehen Sie mich nicht falsch. Es geht nicht darum, die "...vielen Gesetzen und Vorschriften..." zu verstehen, sondern darum, dass man sich nicht hinter dem komplizierten Regelwerk verstecken kann und die Schuld an anderer Stelle sucht.
Antoniusam 12.12.2007 | 18:15
Karl-Heinrich hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Wozu werden die Rentenbescheide überhaupt so umfangreich gestaltet, wenn die einzige wichtige Information die Höhe des Nettorentenzahlbetrages wäre ? Fakt ist nunmal, dass JEDER Rentner umfassend über seine Pflichten informiert wird. Späteres Jammern ist da völlig fehl am Platze ! MfG
Klausam 12.12.2007 | 19:39
Hallo, besten Dank für die Antworten. Auch das BGB ist ausführlich beschrieben und man hat sich daran halten. Wissen Sie alles über den Inhalt? Wenn ja Gratulation! Wenn nein ...... Bitte nicht ärgern - ist nicht ernst gemeint! ;-)
Karl-Heinricham 12.12.2007 | 20:49
Schade, das Anliegen des Beitrages haben Sie wohl nicht verstanden...
Rosannaam 13.12.2007 | 09:56
@Karl-Heinrich Ich kann Ihnen nur voll zustimmen! Wie übrigenss immer im Leben: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Antoniusam 13.12.2007 | 13:38
Wollen Sie allen Ernstes das BGB mit einem simplen Rentenbescheid vergleichen ? Telefonbücher kenne ich übrigens auch nicht auswendig. Ich weiß aber, wo ich ggf. nachschlagen muß ! MfG
Klausam 14.12.2007 | 13:10
Ich freue mich für die Allwissenden (und die die es glauben zu sein) und wünsche, dass sie in ihrem Leben niemals in irgendeiner Form in eine ähnliche Situation kommen. Übrigens - wenn sie heute irgend etwas käuflich erwerben sind sie sich über die AGB`s bewusst und lesen sie sich diese jedesmal bevor sie den Kaufvertrag unterschreiben genau durch? Nun dies war jedenfalls mein letzter Beitrag zu dem Thema zumal ich selber Gott sei Dank nicht betroffen bin. Schade finde ich nur, dass in diesem Forum wohl einige Personen mehr ihre Schadenfreude zum Ausdruck bringen mußten und sich insgeheim über die Gutglaübigkeit einer älteren Mitbürgerin amüsieren müssen. Trotzdem wünsche ich allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.
Antoniusam 14.12.2007 | 14:02
...............ich bin selbst Rentner und meinen Rentenbescheid habe ich sorgfältig gelesen und auf Plausibilität überprüft. So, wie ich es auch mit allen anderen WICHTIGEN Schriftstücken tue. Mitleid können Sie von mir nicht erwarten ! MfG
---am 15.12.2007 | 10:45
Ganz einfaches auf Schadensfreude verzichten hätte gereicht!!! Anteilnahme verlangt keiner, das wäre schon eine menschliche Geste
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