Da mein Rentenbescheid einige Monate rückwirkend gilt, erhalte ich auch von meiner Zusatzversorgungskasse eine Nachzahlung.
Die Nachzahlung der DRV Bund wird mit den KG-Zahlungen verrechnet.
Muss ich auch die Nachzahlung der ZVK dafür hergeben ?
und
wird diese Nachzahlung als Einkommen auf die Rente angerechnet?
(könnte eventuell etwas höher als 450€ sein)
11.03.2014, 10:50
von
Billi
11.03.2014, 11:44
Experten-Antwort
Hallo Billi,
die Leistung Ihrer Zusatzversorgungskasse ist kein Arbeitsentgelt und wird deshalb von der Rentenversicherung nicht auf eine Versichertenrente angerechnet.
Auf die Nachzahlung kann die Zusatzversorgungskasse - anders als die gesetzliche Krankenkasse - auch keinen Erstattungsanspruch nach den §§ 102 ff. SGB X geltend machen.
Ob Ihre Zusatzversorgungskasse aufgrund Satzung oder vertraglicher Vereinbarungen Beträge beanspruchen kann, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Zusatzversorgungskasse.