Hallo !
bin seit meiner Ausbildung, also seit 1988, Pflichtversichert. Eigentlich Lückenlos. Die einzige "Lücke" , von 8 Monaten, ist im Jahr 1997-98 entstanden, wo ich als Freiberufler kurz tätig war.
Meine Frage ist - ist es gesetzlich möglich und macht es Sinn diese Lücke zu schließen und die Beiträge an die Rentenkasse nachzuzahlen ?
Danke in voraus,
Gruß, Ben
23.05.2016, 09:13
von
Ben
23.05.2016, 10:12
von
Lis
Nein, freiwillige Beiträge kann man nur bis zum 31.03. des Folgejahres zahlen.
MfG Lis
23.05.2016, 10:36
von
senf-dazu
Hallo Ben!
Wenn dieser Zeitraum eine Ausbildungszeit gewesen wäre, die nicht als Anrechnungszeit anerkannt wäre, dann könnten Sie bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres noch eine Nachzahlung leisten. Ansonsten ist die Frist für eine Nachzahlung längst abgelaufen.
23.05.2016, 14:45
Experten-Antwort