Hallo,
ich bin bzgl. Antrag auf ALG I nach Nahtlosigkeit auf Grund widersprüchlicher Aussagen sehr verunsichert. Meine eigenen Recherchen konnten mir bei der Beantwortung der Fragen im Antrag nicht weiterhelfen. Daher hoffe ich hier auf Hilfe, auch wenn es nur mittelbar um Rente geht.
Situation:
Aus der Reha wurde ich arbeitsunfähig mit Leistungsfähigkeit unter drei Stunden entlassen. Die Unterlagen für den Antrag auf Arbeitslosengeld liegt mir nun vor.
In diesem Antrag gibt es folgende Fragen:
Frage 1:
Ich werde alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Anruf beim Bürgertelefon: "Da kreuzen sie "Nein" an. Gelesen habe ich, dass ich mich mit meinem Restleistungsvermögen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen muss. Also, muss ich doch ja ankreuzen?
Frage 2:
Bei Einschränkung der Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit: Wöchentliche Arbeitsstunden ohne Pausen/Wegezeiten höchstens:
Hier soll ich eine Stundenzahl eintragen. Kann ich jetzt hier wahrheitsgemäß "unter 15 Stunden" eingeben?
Habe einfach Angst, dass ich durch falsche Angaben Schwierigkeiten bekomme und danke schon mal im voraus für Eure Antworten.