Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo spielju,
Ouz hat die Verfahrensweise bei befristeten Erwerbsminderungsrenten erläutert. Bitte klären Sie mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers den Zahlungsbeginn Ihrer Erwerbsminderungsrente, wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem im Rentenbescheid ausgewiesenen Rentenbeginn geendet hat.
Es ist unklar ob Sie noch ALG1 oder Krankengeld beziehen. Nein. AU seit 07/2016 durchgehend bis jetzt. Dann Krankengeld. Auflösungsvertrag, Arbeitslosengeld bis 11/2019. Von Arbeitsagetur geforderte Reha konnte nicht gemacht werden. Daher Antrag auf EU-Rente in 11/2019. Seit 01.12.2019 kein Einkommen mehr aber au. Nun befristete volle EU-Rente beschieden nach 4jähriger durchgehender Erkankung) Greift der 101a SGB XI?Wie der 'Experte' hierzu bereits geschrieben hat, müssen Sie das mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Also investieren Sie Ihre Zeit lieber in ein Anschreiben an den und schildern Sie dort den Sachverhalt. Viel Erfolg!
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