Hallo,
die 45 Jahre Wartezeit für eine Rente mit 63 ist lt. Rentenauskunft der DRV seit dem Jahr 2014 erfüllt. Ich bin Jahrgang 01/1953 und könnte demzufolge in 01/2016 + 2 Mon. ab dann: 01.04.2016 als langjährig Versicherter abschlagsfrei in Rente gehen.
Aufgrund einer gleichbleibenden Erkrankung bin ich seit dem Jahr 2013 öfters über längere Zeit AU, sodass mir die Krankenkasse jetzt mitgeteilt hat, dass ich am 29. 09. 2015 ausgesteuert werde. Lt. meinen behandelnden Ärzten ist es nicht auszuschliessen, dass weiterhin AU über den 29.09.2015 vorliegen könnte, sodass ich dann gezwungen wäre, die Nahtlosigkeitsregelung bei der AfA zu beantragen.
Frage: Wenn ich im Nov. 2015 den Rentenantrag Rente mit 63 Jahren dann stelle, könnte mir die DRV wegen des Vorliegens von Nahtlosigkeit, den Rentenantrag ablehnen, obwohl die Wartezeit von 45 Jahren seit einem Jahr schon erfüllt ist?