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Nahtlosigkeit/Reha

von Jennifer06.02.2018 | 14:09
354 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung habe ich Ende November einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Aus Unwissenheit stellte ich Anfang Dezember auch einen Antrag auf Reha bei der Agentur für Arbeit. Ich bin Jahrgang 55 und habe durchgehend gearbeitet. Kann ich den Rehaantrag bei der Arbeitsagentur zurückziehen, und auf meinen Erwerbsminderungsrentenantrag verweisen, ohne das mir seitens der Arbeitsagentur die Zahlung eingestellt wird? Meine Ärzte halten mich für nicht Rehafähig. Mit freundlichen Grüßen Jennifer

2 Antworten

Schorscham 06.02.2018 | 15:30
Ihre Arbeitsagentur wird ohnehin erst einmal abwarten, wie die DRV auf Ihre beiden Anträge reagiert, da die DRV als voraussichtlich zuständiger Kostenträger der eigentliche Ansprechpartner ist. Und da die DRV von sich aus prüfen wird, (also auch ohne einen Antrag Ihrerseits), ob durch eine Reha-Maßnahme eine Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit wahrscheinlich ist, brauchen Sie Ihren Reha-Antrag auch nicht zurückzuziehen. MfG
-am 06.02.2018 | 14:19
Hallo Jennifer, bitte klären Sie Fragen zum Arbeitslosengeld mit der zuständigen Agentur für Arbeit.
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