Z. Zt. beziehe ich (weibl. 61 J.) aufgrund von Krankheit Nahtlosigkeitsgeld. Dieses wird bis 4/2011 gezahlt. Ich habe einen Grad er Schwerbehinderung von 50 % und könnte im Februar 2012 die Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschläge beantragen.
Nun habe ich von meinem AG die Kündigung bekommen, so dass ich ab 01.02.2010 arbeitslos sein werde.
Macht es Sinn, mich beim Arbeitsamt als arbeitslos zu melden und wird dann das Arbeitslosengeld neu berechnet, so dass ich so die Zeit bis zu meinem regulären Renteneintritt überbrücken kann.
M u s s ich mich beim Arbeitsamt jetzt überhaupt als arbeitslos melden?
Vielen Dank für Ihre Nachricht.