Hallo Sentinel,
wie von „Schade“ bereits dargestellt, sollten Sie auch aus meiner Sicht zunächst für sich entscheiden, ob Sie eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Rentenantrag für sinnvoller erachten und dann den entsprechenden Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Der Rentenversicherungsträger wird dann aber ohnehin in beiden Fällen prüfen, ob eine LTA oder ggf. einen Rentenzahlung in Frage kommen (Grundsatz „Reha vor Rente“).
Unabhängig davon sollten Sie bei Auslaufen des Krankengeldanspruchs bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III stellen (siehe auch Beitrag von Marco).