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Experten-Antwort

Nahtlosigkeitsregelung 145 SGB III

von Lisa16.06.2020 | 17:53
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4 Antworten

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Hallo zusammen, durch eine schwere Krankheit habe ich 78 Wochen Krankengeld bezogen und wurde dann ausgesteuert. Durch die Nahtlosigkeitregelung 145 SGB lll beziehe ich momentan Arbeitslosengeld 1. Ich stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Nun schickte mir die Arbeitsagentur die Aufforderung einen Reha-Antrag zu stellen der gegebenenfalls in einen Erwerbsminderungsantrag umgewandelt werden soll. Angeblich wurde von Seiten der Arbeitsagentur ein Gespräch mit mir geführt, welches jedoch nicht stattgefunden hat. Ich bin 65 Jahre alt und werde in sechs Monaten meine Altersrente bekommen. Muss ich mich auf eine Erwerbsminderungsrente für die letzten Monate einlassen? Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Man hat mich ungesehen auf weniger als 15 Stunden Arbeitsfähigkeit eingestuft. Ich könnte jedoch einen vollen Arbeitstag im homeoffice ohne Weiteres arbeiten. Ich habe im normalen Leben einen Bürojob am PC. Was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Nach § 145 SGB III kann die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I-Bezieher, die in ihrer Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sind, auffordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Mit dieser Aufforderung ist das Dispositionsrecht des Versicherten eingeschränkt. Bei dieser Fallgestaltung kann der Versicherte seinen Antrag auf Rehabilitation nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit zurücknehmen.

2. Stellt der Arbeitslose den gewünschten Antrag z.B. auf Rehabilitation nicht bzw. nicht fristgemäß, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

3. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie in Kürze einen Anspruch auf Regelaltersrente haben, sollten Sie mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen über die weitere Verfahrensweise.

4. Außerdem sollten Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers aufsuchen, zwecks Beratung welche Rente für Sie am zweckmäßigsten ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Studentam 16.06.2020 | 18:46
Um mal ehrlich zu sein, dachten Sie es geht einfach unendlich bis zur Rente weiter? Wie Sie schreiben befinden Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, warum soll dann die Bundesagentur für Arbeit für Sie Arbeitslosengeld zahlen???? Sie haben entweder einen Job und sind krank, dann ist die KK zuständig oder Sie sind arbeitslos, dann ist die AfA für Sie zuständig. Sie sind nicht arbeitslos aber andauernd krankgeschrieben, sodass die KK nicht mehr zuständig ist. Damit Sie nicht ins Nichts fallen sieht der Gesetzgeber vor, dass Sie dennoch erworbene Ansprüche von ALG1 geltend mache dürfen, OBWOHL Sie eine Arbeit haben und deshalb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können, aber nur unter der Voraussetzung, dass Sie einen Rehaantrag stellen. Dort werden Sie entweder für den Arbeitsmarkt wieder fitt gemacht oder er wird in einen Rentenantrag umgewandelt. Sie können auch gleichen einen EM Rentenantrag stellen, die AfA sieht damit idR ihre Aufforderung als erfüllt an. Es gibt eine schöne Struktur und Netze die Menschen auffangen sollen. Damit nicht jeder macht was er will und es nunmal Voraussetzungen gibt unter denen die Gesellschaft weiter für Sie zahlt, müssen Sie eben einen solchen Antrag stellen. Alles andere klären Sie bitte in einem Forum für Arbeitslosengeld insbesondere die Frage wegen der Feststellung der EM. Als Hinweis, nirgends steht geschrieben das eine Begutachtung persönlich erfolgen muss. Auch die Kritik an einer 1 1/2 jährigen durchgehenden Krankheit dann zu sagen Sie könnten ja arbeiten gehen ääöhm warum sind Sie es dann nicht? Sie können ja Ihren Job kündigen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?!
KSCam 16.06.2020 | 18:52
Und wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben können Sie jederzeit in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Das Ganze sieht momentan sehr nach Zeitspiel aus. Bei diesem "Spiel" haben Sie angesichts der 6 Monate bis zur Regelaltersrente zwar relativ gute Karten, aber Sie sollten nicht erwarten, dass jeder diese Taktiv gut findet oder Verständnis dafür hat (v.a. nicht die Mitarbeiter der Agentur.....). Mein Bedauern wenn die Taktik doch nicht aufgeht, hielte sich sehr in Grenzen.
Tommiam 16.06.2020 | 19:46
Ich würde einen Antrag auf EM Rente stellen. Der dauert zum einen sehr lange, bis er bearbeitet ist und wenn sie eine EM Rente genehmigt bekommen sollten, haben sie mit Eintrittsdatum 2020 eine Zurechnungszeit von 65 Jahren und 9 Monaten. Und durch die 6 Monate bis zur Altersrente nur geringe Abschläge...
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