Hallo User Clarissa,
grundsätzlich haben Sie alles richtig gemacht. Ihr Partner hat sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit gemeldet, da er bald ausgesteuert wird und auch der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass ein Rentenantragsverfahren läuft. Damit sind die Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit zufrieden.
Warum jetzt Arbeitslosengeld nach § 136 SGB III gewährt wurde, kann ich Ihnen nicht sagen.
Klären Sie mit dem Sachbearbeiter von der Agentur für Arbeit ab, ob weitere AU-Meldungen notwendig sind. Besonders im Hinblick auf die nächste OP Ihres Partners.
Auf jeden Fall müssen Sie der Agentur für Arbeit mitteilen, wenn ein Rentenbescheid erlassen wurde. Ob es ein Bewilligungsbescheid oder ein Ablehnungsbescheid ist, spielt keine Rolle.
Bis zur Entscheidung über den Rentenantrag steht Ihrem Partner Arbeitslosengeld I zu.