Nahtlosigkeitsregelung nach Aussteuerung von KK während Klage Auf EU Rente?

von
Claudia

Hallo,
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich habe mich 2009 von meinem Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen lassen (nach vorheriger Absprache, und damit ich keine Sperre beim AA bekomme), weil ich die 5 Stunden tägliches arbeiten gesundheitlich nicht mehr schaffte!
Ich bin seit Kindheit an mit stärksten Rückenschmerzen gestraft, war aber noch nie auch nur ein Gramm übergewichtig und habe mich auch körperlich immer möglichst fit gehalten! Nach der Kündigung 2009, habe ich mir innerhalb kurzer Zeit eine "leichtere" Arbeit gesucht und auch die Stundenzahl nochmal erheblich reduziert! ( 3 mal 5 Stunden die Woche, sozialversicherungspflichtig)! Noch in der Probezeit am neuen Arbeitsplatz, wurde ich so krank, ich konnte meinen Hals kein Stück mehr bewegen und hatte übelste Schmerzen (war an einer Supermarktkasse tätig), so das mir mein neuer Chef nahelegte, mich ein paar Tage AU schreiben zu lassen. Nach Abgabe der AUschreibung, bekam ich den nächsten Tag die Kündigung nach Hause! Klar, war noch in der Probezeit, aber so konte ich wirklich nicht arbeiten. Weitere 4 Wochen später wurde ich vom med. Dienst der KK ohne Begutachtung gesundgeschrieben!
Ich wusste damals nicht, mich zu wehren und habe es über mich ergehen lassen, ohne Widerspruch einzulegen. War dann wieder arbeitslos gemeldet und litt immer mehr Schmerzen. Bin dann Dez. 09 zur Schmerztherapie, weil ich es nicht mehr aushielt! Dort habe ich kurz erzählt, wieviele Jahre ich schon Schmerzen habe, und das diese Schmerzen sich immer mehr ausbreiten und keine Minute mehr vergehen obwohl ich jahrelang schon beim Arzt immer wieder in Behandlung war, und vor 9 Jahren auch schon mal eine erfolglose Reha hatte! Nach einigen Untersuchungen und der ersten vernünftigen MRT in meinem Leben (mal die ganze WS und nicht nur ein kleines Stückchen), stand fest:
2 größere BSVorfälle Lendenwirbelsäule, mit dauerhafter Nervenreizung, 1 kleinerer BSVorfall/Brustwirbelsäule, Osteochondrosen, Stenosen, Skoliose usw., und dazu eine Fibromyalgie!
Ich bekam schwerste Medikamente, Opiate, Ibu 800, Katadolon Slong, Psychopharmaka, Novaminsulfon usw., und das alles bewirkte nichts! Ich hatte auch schon ein chronisches Schmerzgedächtnis!
Im Mai 2010, liesß ich mich auf dringendes Anraten meiner Schmerztherapeutin wieder AU schreiben, und wurde schleunigst in eine Akut-Rheumaklinik eingeliefert. Dort wurde mir dann auch noch hochkonzentriert Cortison zugeführt, was nichts brachte, als 9 Kg Gewichtszunahme! Auch die Fibromyalgie wurde nach allen Kriterien nocheinmal festgestellt. Der Chefarzt fragte mich nach Ansicht meiner WS-Bilder, wie ich in meinem Alter (47), zu einem dermaßen kaputten Rücken komme und entlies mich weiterhin arbeitsunfähig. Nicht ohne mir innerhalb 2 Tagen eine Reha in einem Orthopädiezentrum zu verschaffen!
Diese Reha erfolgte gleich im Anschluß ans Krankenhaus, dauerte 4 Wochen, und verschlimmerte meinen Zustand noch!
Mir wurde gesagt, man könne mir nicht helfen und ich müsste damit leben! Im Abschlußbericht stand davon aber nichts, da hieß es dann, ich sollte meine Medikamente noch erhöhen, damit ich innerhalb 8 Wochen wieder schmerzfrei und arbeitsfähig sei! Ich wurde aber AU entlassen! Meine Schmerztherapeutin gab mir dann noch Morphium dazu, und war entsetzt, weil ich auf Reha innerhalb einer Woche wieder 14 Kilo abgenommen hatte.
Ich konnte vor lauter Schmerzen nicht mal mehr essen! Im Abschlußbericht standen aber keine 14 Kg, sondern 3 Kg! Soviel zu den "Wahrheiten" in den Berichten. Ich war weiterhin krank, und wurde wirklich ca. 8 Wochen nach der Reha wieder ohne Begutachtung vom med. Dienst meiner KK für gesund befunden. Ich könnte mir trotz meiner weiterhin behandlungsbedürftigen Krankheit und den ganzen Medikamenten eine leichte, leidensgerechte Tätigkeit suchen!!! Diesmal legte ich Widerspruch
ein, mithilfe des VDK, dem ich mittlerweile beigetreten war. Innerhalb kürzester Zeit und nach genauer Einsicht meiner ganzen Befunde, zeigte sich die KK plötzlich einsichtig und schrieb im Gutachten sogar, das bei mir eine erhebliche Gefährdung bzw. Minderung meiner Erwerbsfähigkeit drohe! Mittlerweile war ich aber so fertig (auf den zweiten "Rauswurf" meiner KK, das ich versuchte mir mit meinen Medis das Leben zu nehmen, hat aber nicht geklappt, weil ich zu der Zeit nur am brechen war, und weiter abgenommen hatte vor lauter Schmerzen)! Ich habe alles was ich schluckte, wieder erbrochen, und 3 Tage am Stück geschlafen.
Daraufhin musste ich zum Nervenarzt, und der schickte mich in eine psychosomatische Klinik! Dort war ich dann von Okt.2010 bis Dez. 2010. Nein Danke, nie wieder!! Ich wurde wieder Au entlassen, und bekam noch die Diagnose : depressive Episode, mittelschwer.
Kein Wunder, nach Jahren voll von Schmerzen, Schlafstörungen, Sehstörungen, Konzentrationsstörungen usw.. Dazu dann noch das verhalten meiner KK über die ganze Zeit, da muß man ja depressiv werden.
Mittlerweile ist es so, das mir mehrere Rentenberater, Ärzte und auch meine KK nahelegten, EURente einzureichen, weil ich in diesem Zustand wohl nicht mehr arbeiten könnte. Auch die ganzen Medikamente machen es mir kaum möglich, noch ein paar Kilometer mit dem Auto zu fahren.
Ich habe Eu-Rente beantragt ( im Mai 2011), musste zum Gutachter. Der hat mit mir keine 3 Sätze gesprochen und auch kaum was untersucht. Das einzige was mir Hoffnung gab, er half mir von sich aus, meine Hose anzuziehen. Ich dachte mir noch, der Mann hat wirklich gesehen, das ich mich kaum bewegen kann! 3 Wochen später kam der Ablehnungsbescheid. Ich habe über den VDK Widerspruch eingelegt, und bekam Wieder ca. 3 Wochen später die zweite Ablehnung! (diesmal ohne Gutachtertermin!Jetzt ist die Lage so:
Ende Juli 2011 läuft mein Krankengeld aus, dann hätte ich noch ca. 6 Monate ALG 1 was ich kriegen könnte. Zur Zeit habe ich eine Klage am Sozialgericht laufen, gegen die zwei Rentenablehnungsbescheide!
Wie ist das nun?
Ich bin ja weiterhin krank! (LEIDER!!!!)
Wenn ich nun aufs Arbeitsamt gehe, um noch die paar Monate ein bißchen Geld zu kriegen, tritt dann in meinem Fall auch die Nahtlosigkeitsregelung, § 125 ein, obwohl ich schon zwei Ablehnungsbescheide wegen Erwerbsminderungsrente habe und momentan die Klage läuft?
Darf ich mich auch weiterhin krankschreiben lassen, oder besser nicht?
Ist ein NICHT-Krankschreibenlassen dann nicht ungünstig für die Klage auf Erwerbsminderungsrente? Zur Zeit läuft auch ein REHA-Antrag bei mir!

Ich wäre sehr, sehr dankbar, wenn mir irgendjemand dazu etwas schreiben könnte, ich kriege nämlich auch kein Hartz 4 weil ich mit meinem Lebensgefährten und unserem minderjährigen Sohn zusammenlebe. Auf Deutsch gesagt, bin ich mit meinem Sohn bald nicht mehr krankenversichert, es sei denn, mein Lebensgefährte kratzt die 150 Euro monatlich noch irgendwie zusammen, damit ich die Krankenkassenbeiträge selber bezahlen kann!
PS: ich würde lieber 13 Stunden täglich arbeiten gehen, als diese Krankheit aushalten zu müssen und nicht zu wissen, wie es für mich weitergeht! Ich habe seit meinem 15. Lebensjahr immer gearbeitet, und bin wirklich kein Schmarotzer, der die Staatskasse schröpfen will!!
MfG und Danke imj voraus!!!
Fibra

von
Volker

Ihre Schilderung hinsichtlich der schwere der Erkrankungen sowie vor allem deren Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit und die ganzen Entscheidungen der Institutionen ( MDK erklärt Sie 2 x für arbeitsfähig bereits nach 4 ! Wochen - das ist mehr als ungewöhnlich - und die RV lehnt EM-Antrag und jetzt den Widerspruch ab etc. ) passen überhaupt nicht zusammen. Das ist ja wie schwarz und weiss !

Auch die Kürze der Entscheidungen ( ihr Widerspruch schon nach 3 Wochen abgelehnt ) lässt darauf schliessen, das sich die RV da in ihrer Entscheidung hinsichtlich der Ablehnung der EM-Rente sehr sehr sicher war bzw. immer noch ist. Diese Einschätzung wird die RV dann auch vorm Sozialgericht so vertreten !

Natürlich unterstelle ich ihnen auf gar keinen Fall , das Sie die Unwahrheit sagen. Aber diese Diskrepanz zwischen dem was und wie Sie alles schildern und eben den Entscheidungen der Behörden dazu , sind für mich unerklärlich und überhaupt nicht mal ansatzweise nachvollziehbar.

Da Sie ja auch durch den VDK rechtlich kompetent vertreten werden und Sie damit absolute professionelle Rechtshilfe haben, ist mir dies umso unverständlicher und schleierhafter. Also daran kann es nun nicht liegen , das alle Anträge bisher so rigide und rasch abgelehnt wurden.

Letztlich bleibt ihnen jetzt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Vielleicht haben Sie da dann ja mehr Glück und bekommen auf diesem Wege noch die EM-Rente.

zur Agentur für Arbeit :

Sie können nach der Aussteuerung aus der KK dann nur ihren Restanspruch auf ALG I geltend machen und diesen bis zum Ablauf ihrer individuellen Anspruchsdauer von den 6 Monaten beziehen.

Die AfA wird ihnen dies auch zahlen ( müssen ), da ja über ihren EM-Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Die Frage wird nur sein , nach welchem § sie das ALG I dann bekommen.
§125 Nahtlosigkeit KANN auf Sie zutreffen - muss es aber nicht.

Auf die meisten ALG I Antragsteller trifft § 125 aber nicht zu, da der Antragsteller nicht all die vielen Voraussetzungen zum Bezug des ALG I nach dem § 125 erfüllt ( die Aussteuerung aus der KK ist nur eine von vielen Bedingungen dafür - es gibt noch ne Menge anderer , die ALLE erfüllt sein müssen - " googeln " Sie mal danach ! )

U.a. muss auch prognostisch für mindestens die nächsten 6 Monate bei ihnen durch den ärztlichen Dienst der AfA ( dieser wird in einem Fall wie ihrem auf jeden Fall eingeschaltet werden ! ) Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Die 2 x Ablehnung der EM-Rente durch die RV unterstützt diese Prognose nun nicht gerade besonders und darum wird ALG I nach der sog. Nahtlosigkeistregelung schon alleine deshalb bei ihnen wohl nicht genehmigt werden ( können ) !

Aber es ist ja auch nicht schlimm, wenn Sie dann nur das " normale " ALG I nach dem § 117 bekommen. Eins von beiden bekommen Sie auf jeden Fall - wenn Sie denn die entsprechenden Bedingung erfüllen.

Finanziell ist es alles gleich. Bei ALG I nach § 117 MÜSSEN Sie sich aber im Rahmen ihrer Möglichkeit und unter Berücksichtigung ihrer Erkrankungen auf jeden Fall als Arbeitsfähig erklären und sich dem Arbeitsmarkt sowie der Vermittlung in selbigen zur Verfügung stellen.

Tun Sie dies nicht , verweigern alles und stellen sich " quer " , gibts riesen Probleme - bis hin zur Einstellung bzw. gar nicht erst Zahlung des ALG I - , das sage ich ihnen gleich !

Also immer schön kooperativ und vor allem freundlich gegenüber dem Sachbeiter/in sein. Der SB hat eine riesige Macht und kann - wenn er sauer auf Sie wird - viele unschöne Sachen von ihnen einfordern. Dann können diese 6 Moante schnell zur " Hölle " werden...

Weiter krankschreiben lassen und AU Bescheinigungen vorlegen bei der AfA sollten Sie auf gar keinen Fall ! Dies KÖNNTE dann dazu führen, das man die Zahlung des ALG I einstellt. ALG I bekommt man nämlich nur bei Arbeitsfähigkeit ! Die letzte Entscheidung darüber ob AU vorliegt oder nicht, hat aber IMMER der ärztliche Dienst der AFA. Der kann einen " gelben Schein " auch als null und nichtig erklären ! Aber am besten erst gar keine AU Bescheinigungen vorlegen. Das verkompliziert alles erheblich.

Die Bereitstellung zur Arbeitsvermittlung ist in den meisten Fällen bei EM-Antragstellern auch nur Pro-Forma und eine wirkliche Vermittlungsversuche finden auch seitens der AfA nicht statt. Aber das liegt letztlich dann auch an ihrem Sachbearbeiter, welche " Bemühungen " ( wie Bewerbungen etc. ) er von ihnen verlangt. Er kann auch eine Eingliederungsvereinbarung mit ihnen treffen und die Sachen die dann dort stehen , müssene Sie dann auch einhalten. Sonst droht zumindest auch wieder Ärger...

Für ihren noch laufenden EM-Antrag bzw. den anstehenden Sozialgerichtsprozess haben ihre Erklärungen gegenüber der AfA ( wie z.b. ihre Erkärung der Arbeitsfähgikeit etc. ) übrigens KEINE Bedeutung. Das sind 2 völlig verschiedene Sache die nichst miteinander zu tun haben. Das was ich ihnen geschildert habe, ist gängige Praxis. Für den Laien veilleicht schwer verständlich , aber so ist es nun mal...

Schöne Pfingsten für Sie.

von
Claudia

Hallo Volker, vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!!
Jetzt gehe ich mit einem etwas weniger mulmigen Gefühl zu Arbeitsagentur! Das mein Rentenantrag so schnell abgelehnt wurde, ist nach Aussagen des Vdk scheinbar üblich! Ich bin Noch zu "jung". um nicht mehr erwerbstätig zu sein. Das verstehe ich ja auch und ich möchte auch nichts lieber als arbeiten gehen! Ich würde mit meinem kaputten Rücken auch noch arbeiten, das Hauptproblem ist die Fibromyalgie. Das ist eine Krankheit, von der die DRV sehr ungerne etwas wissen will, die aber soviele körperliche Auswirkungen hat, das man mehr als gehandycapt ist!
Das sind nicht nur unerträgliche Schmerzen im ganzen Körper, dazu kommen Schwindelattacken, Sehstörungen, Steifheit im Körper, Taubheitsgefühle an den Händen, Sprachstörungen, Plötzliche Erschöpfung (man meint auf der Stelle einschlafen zu müssen), abwecdhselnd mit Schlafstörungen (man wacht von den Schmerzen immer wieder auf), Magen-Darm Probleme, Übelkeit, zittern usw. Dieses Krankheitsbild, was bei Fibromyalgie normal ist, ist den Gutachtern zu komplex! Man weiss bis heute nicht wo die Ursachen dafür sind. Zu 80 Prozent betrifft es Frauen, aber mittlerweile gibt es auch schon Kinder die das haben. Da man bei dieser Krankheit keine auffälligen Blutwerte sprich Entzündungswerte hat, wird das Ganze bei Rentenanträgen möglichst ignoriert! Ich habe noch dazu einen besonders schweren Krankheitsverlauf. Ich würde wirklich lieber heute als morgen arbeiten gehen, ich weiss nur nicht wie ich das schaffen soll. Bei den wenigsten Fibromyalgiepatienten helfen Medikamente!
Ja so ist das leider, ich hoffe jeden Tag aufs neue das sich irgend eine Besserung einstellt! Ich tue auch alles dafür, was ich nur tun kann! Auf eigene Kosten, die KK übernimmt ja leider vieles nicht. Aber es ist wirklich so, das ich nicht mal mehr in der Lage bin die normalen Dinge im Haushalt zu bewältigen. Und die guten Tage sind leider aufs Jahr gesehen an einer Hand abzuzählen. Ich weiß aber auch, das ich nicht die Einzige bin, der es so geht, und die beim Rentenantrag durchrasselt! In den Fibromyalgieforen und Selbsthilfegruppen bin ich nur eine von vielen! Herzlichen Dank nochmal!! MfG

von
Volker

Sie sind ja was ihre Erkrankung die Fibromyalgie anbelangt bestens informiert. Diese Erkrankung ist eben weder auf Röntgenbildern darstellbar , noch sonst irgendwie " messsbar " . Die Auswirkungen dieser Erkrankung sind allgemeiner Art, sehr vielfältig und können auch mit vielen anderen Erkrankungen in Verbindung stehen.

Das die RV diese schwerwiegende Erkrankung aber immer noch nicht so angemessen bewertet wie es sein muesste, ist wirklich ein Skandal und nichts anderes.

Und das es unter diesen Voraussetzungen dann sehr schwer wird überhaupt eine EM-Rente zu bekommen wissen Sie damit ja auch...

Ich gebe ihnen darum mal den Tipp - wir sind ja unter uns hier - diese Fibromylagie an sich nicht so sehr in den Vordergrund zu stellen. Auch mit ihren Rückenerkrankungen wird es sehr schwer sein eine Rente zu bekommen.

Grössere Chancen auf eine Berentung haben Sie mit psychischen Erkrankungen. Das ist einfach so.

Insofern sollten Sie unbedingt ihre Depression etc. in den Vordergrund stellen und damit in erster Linie ihr Rentenbegehren begründen und stützen. Begeben Sie sich darum umgehend bei einem Psychiater in Behandlung . Dann haben Sie auch in dieser Hinsicht im weiteren Verfahren etwas vorzuweisen, was hilfreich für die Erlangung der EM-Rente sind wird.

von
Jürgen

Hallo Claudia,
psychische Erkrankungen immer an 1. Stelle angeben. Sie benötigen einen Facharztbericht. Facharztberichte sind auch für die anderen Erkrankungen wichtig. Das mit der Nahtlosigkeit finden Sie im Erwerbslosenforum. Da wird es sehr gut beschrieben auf was man achten muss.
Beim VdK sind sie eigentlich in guten Händen. Was noch von Beudeutung ist im Erwerslosenforum zu finden, wie verhalte ich mich beim Gutachter. Da machen auch viele Fehler.
mfg

von
Machts Sinn

Hallo Claudia,

die Schilderung ist typisch DRV – da könntest du auch mit einem Strafantrag aktiv werden: Rechtsbeugung, Betrug …

Die Fragen zum Arbeitslosengeld sind nicht nur im Erwerbslosenforum, sondern auch im Arbeitslosenforum, Unfallopferforum und 123recht.net-Forum umfassend behandelt.

Wenn du es richtig angehst und die dortigen Ausführungen zum „Spagat“ umsetzen kannst, entsteht wohl ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld sogar für 12 Monate, also nicht nur für die Restanspruchsdauer von 6 Monaten. Und die Arbeitsagentur könnte zum Verbündeten beim Ziel EM-Rente werden.

Gruß!
Machts Sinn

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