guten tag,
die formalen voraussetzungen zum bezug von alg nach § 145 SGB III werden von mit erfüllt. da mein krankengeldbezug in kürze ausläuft, werde bzw. muss ich alg beantragem
gibt es auch einkommens- oder vermögensabhängige voraussetzungen ?
werden also finanzielle barrücklagen oder leistungen aus einer privaten krankentagegeldversicherung an- bzw. eingerechnet oder spielt das - analog zum bezug des regulären krankengeldes der krankenkasse - keine rolle ?