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Experten-Antwort

Nahtlosregelung abgelehnt

von Einfache Frau weiß nicht mehr weiter18.02.2020 | 19:42
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10 Antworten

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Guten Tag , nach der Austeuerung durch die Krankenkasse am 6.1 2019 ,bin ich zum Arbeitssamt und habe die Nahtlosregelung beantragt die vom Psychiater ausgestellte Krankmeldung läuft noch bis zum 21.2 .20 Eine Reha Kur wurde im Mai2019 beendet mit dem Ergebnis in meinem alten Beruf nur noch unter drei Stunden Arbeitsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig. Bei der Rentenversicherung war ich zum Probearbeitstag im Berufstrainigscenter ,die ein paar Stunden dauerte ,und wir kamen überein das ich eine Arbeitserprobung über 6 Wochen mache oder eine fünf Monate dauernde Arbeitstherapie mit dem Ziel einer Umschulung darüber habe ich noch keinen Bescheid bekommen ,ich würde gerne die Arbeitserprobung machen mit dem Ziel herauszufinden ob ich dazu in der Lage bin. Jetzt hat mir sie Agentur für Arbeit ein Schreiben zukommen lassen dass die Bedingung zur Nahtlosregelung nicht erfüllt ist laut Ärztlichen Dienst ,bei dem ich zur Begutachtung war, hat mir aber trotzdem für den Zeitraum 7.1 bis zum 31.1 2020 Geld überwiesen .Was ist jetzt mit dem Februar frage ich mich ....an wen kann ich mich wenden ...? Reicht es aus wenn ich mich jetzt einfach nicht mehr krankschreiben lasse .Bekomme ich eventuell Übergangsgeld von der Renten Versicherung... Ich wäre Ihnen sehr Dankbar für hilfreiche Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, einfache Frau,

wie von KSC bereits erwähnt wurde, sollten Sie sich mit der Sachbearbeitung Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Dort werden Sie erfahren, warum Ihnen diese Stelle kein Arbeitslosengeld aufgrund der Nahtlosigkeitsmeldung zahlt.

Wenn aufgrund eines von Ihnen gestellten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen erbracht oder Maßnahmen durchgeführt werden, sollten Sie ebenfalls bei der DRV nachfragen, ob Sie in dieser Phase Anspruch auf Leistungen durch die DRV haben werden, ferner ob SIE noch etwas dafür tun müssen (z.B. Antrag), dass diese an Sie gezahlt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Auch leider Ratlosam 18.02.2020 | 20:01
Ich finde es immer wieder eine traurig lesen zu müssen, wie ALLEINGELASSEN kranke und u.U. auch hilflose Menschen sich selber überlassen werden? Anstatt Nahtlosigkeit abzulehnen, sollte Aufklärung betrieben oder auch Alternativen aufgezeigt werden und nicht unnötig die Menschen von einer Instanz in die andere hin- und herzuschieben. Wo/Wer berät in solchen Fällen? ARGE, DRV? Hoffe der Dame kann hier wenigstens mit Rat geholfen werden.
KSCam 18.02.2020 | 20:04
Das sollten Sie in erster Linie mit der Agentur für Arbeit klären ob und unter welchen Bedingungen Sie noch ALG erhalten.......
Berateram 18.02.2020 | 20:04
Es handelt sich doch um eine Leistung der Agentur für Arbeit. Daher ist diese auch der richtige Ansprechpartner.
an: auch leider ratlosam 18.02.2020 | 20:08
Nach Aussteuerung (d.h. 1,5 Jahre krank) und einjähriger Arbeitslosigkeit und Reha kann mir niemand erzählen, dass die Fragestellerin nie beraten worden sein soll. Das glaubt doch kein Mensch oder die Fragestellerin wäre gnadenlos naiv. Nicht jede Story die hier gepostet wird ist zu 100% glaubhaft.
Auch leider Ratlosam 18.02.2020 | 20:19
Ist wohl hier nicht der richtige Ort für Mutmaßungen! Ob nun Naiv oder nicht, beratende Hilfe wäre hier das Zauberwort!
KSCam 18.02.2020 | 20:32
Die beratende Hilfe wurde doch gegeben: Morgen früh zum Arbeitsamt und die Sache klären - und vielleicht anschließend noch zur DRV Beratungsstelle, falls bei der DRV überhaupt schon irgendein Antrag läuft. Im schlimmsten Fall ist man bei der DRV Beratungsstelle Kunde ohne Termin und muss lange warten. Alternativ bei der DRV anrufen, was aber nur Sinn macht wenn dort ein Antrag läuft.
Kaiseram 19.02.2020 | 09:31
Für die Leistungen der Arbeitsagentur wendet man sich auch an diese und nicht an die Rentenversicherung oder würdest Du Dich bei Rentenansprüchen auch an die AfA wenden?
Kingam 19.02.2020 | 13:01
Ist wohl hier nicht der richtige Ort für Mutmaßungen! Ob nun Naiv oder nicht, beratende Hilfe wäre hier das Zauberwort!
Für die Leistungen der Arbeitsagentur wendet man sich auch an diese und nicht an die Rentenversicherung oder würdest Du Dich bei Rentenansprüchen auch an die AfA wenden?
Zumindest fordert die die AfA auf einen Rentenantrag zu stellen.
PeterTam 19.02.2020 | 17:27
Die AfA hält sich , über deren Ärztlichen Dienst, einfach an den vorliegenden Reha Bericht. Und der besagt.... Vollschichtig auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt. D.h. Keine Nahtlosigkeit. Hier bleibt nur der Ausweg sich, obwohl man krank ist, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Der Feb. müsste ganz normal mit ALG1 abgedeckt sein. So lange bis das ALG1 ausläuft.
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