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Experten-Antwort

Nahtlosregelung und PKV

von Nuss25.10.2018 | 11:11
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Ich bin seit Ende 2017 krankgeschrieben und beziehe seit Mitte Mai Krankentaggeld meiner privaten KV. Nach mehrfacher Begutachtung durch einen Arzt im Auftrag der PKV wurde mir von diesem Berufsunfähigkeit attestiert und die PKV stellt somit ihre Zahlungen ein, das Schreiben liegt nunmehr vor. Ich stelle nun einen Antrag auf BU-Rente beim Versorgungswerk meiner Berufskammer, dieser wird aber wohl einige Bearbeitungszeit benötigen und das Ergebnis muss ja nicht mit der Meinung des PKV-Gutachters übereinstimmen. Habe ich in dieser Versorgungslückenzeit Anspruch auf ALG 1 nach §145, obwohl die 76 Wochen Krankengeldbezug analog der gesetzlichen KK noch bei weitem nicht erreicht sind? Weiterhin bin ich zwar noch in einem Beschäftigungsverhältnis, allerdings drängt mein AG mehr oder weniger subtil auf einen Aufhebungsvertrag hin. Welche Vor- und Nachteile würde eine Aufhebung für mich bringen (außer einer vermutlichen Abfindungssumme)? Ein Schwerbehindertenausweis mit 70% liegt vor und meine Diagnose lautet auf eine unheilbare immer weiter fortschreitende Krankheit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nuss,

es handelt sich hier um ein Forum der Rentenversicherung, daher können wir Ihnen weder die Frage zum Anspruch auf Arbeitslosengeld noch zu den Vor- und Nachteilen eines Aufhebungsvertrages beantworten.

Bitte wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit bzw. an einen Fachmann / eine Fachfrau für Arbeitsrecht.

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