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Experten-Antwort

Nathlosigkeitsregelung dringen Hilfe

von Bachler16.01.2014 | 19:48
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Am 30.1.2014 laeuft mein Krankengeld aus heute war ich beim AA wegen der Nathlosigskeitregelung die haben da etwas bloed getan . Ich bin weiterhin krank habe eine Behinderung 100 o/o G bin von der Reha weiter arbeitsunfähig geschrieben und der Rrentenantrag laeuft ! Die Agentur fuer Arbeit hat mir heute einen Antrag auf AA und einenTermin fuer einen Berater am 20.01.2014 gegeben und einen Bogen fuer den Med .Dienst AA meine Fragen ? Muss ich zu dem Berster obwohl ich Krank bin und muss ich die Uuntersuchung machen lassen ? Der Wilz kommt noch ich habe heute mit der Rentenversicherung telefoniert meine volle Erwebsminderung ist durch bekomme nur noch den Antrag muss das AA trotzdem so lange zahlen bis ich das Geld bekomme der Hder von der Versichrung hat gesagt Geld erst Ende Feb anfang Maerz und der Antrag auf AA ist noch nicht komplett fehlen Sachen von Kk RV und Arbeit ich weiss nicht weiter Daaaaaaanke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Solange kein Rentenbescheid erteilt wurde, sollten Sie den Aufforderungen der Arbeitsagentur nachkommen und sich ggf. auch einer Untersuchung unterziehen. Sofern Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitsagentur die Zahlung des Arbeitslosengeldes verweigert.

Sobald das Vorliegen von voller Erwerbsminderung (unter 3 Stunden täglich) durch einen Rentenbescheid festgestellt wurde, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Sollte sich die Zahlung des Arbeitslosengeldes mit der Rentennachzahlung überschneiden, hat die Arbeitsagentur ggf. einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der mtl. Rentenhöhe

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7 Antworten

Unfassbaram 16.01.2014 | 19:59
SIE wollen doch von denen was - nicht die von ihnen.. Sie müssen ALLES machen was die AA von ihnen erlangt. z.b. auch untersuchen lassen vom ärztlichen Dienst der AA. Die entscheiden danach nämlich ob es für Sie ALG I nach der Nahtlosigkeit gibt oder nicht..
Unfassbaram 16.01.2014 | 20:02
" ich habe heute mit der Rentenversicherung telefoniert meine volle Erwebsminderung ist durch bekomme nur noch den Antrag " Telefonische Auskünfte haben keinerlei Bedeutung ! Solange Sie keinen RENTENBESCHEID in Händen halten ist gar nichts klar - und das kann auch noch mal Wochen/Monate dauern, zumal Sie ja wie Sie selbst schreiben den Rentenantrag noch stellen müssen und noch gar nicht gestellt haben !
Bachleram 16.01.2014 | 20:34
Nein der Antrag auf Erwebsminderung wurde im Jan 2013 gestellt der Sachbearbeiter der fuer mich zuständige ist hat gesagt er ist genehmigt das ist 100 o/o sicher . Ich habe den AA Antrag noch nicht abgeben koennen weil da Unterlagen fehlen Tb. Arbeitsbescheinigung ec. kann sein das sich das mit der Rente ueberschneidet . Der Herr von der RRentenversicherung hat gesagt das das Geld erst ende Feb auf dem Konto ist muss das AA trotzdem die ueberbrueckung zahlen oder me koennen die den AA Antrag ablehen das ist meine Frage
Unfassbaram 16.01.2014 | 21:15
Wenn die Rente bereits genehmigt wurde und die AA dies erfährt bekommen Sie kein ALG I mehr. Warum auch ? Die erste Rentenzahlung erfolgt ja dann schon zu Ende Februar. Wo ist da das Problem wenn Sie bis 30.1. ja noch Krankengeld bekommen ?? Dann ist doch gar keine Lücke...
arnoam 17.01.2014 | 06:09
also kein problem, die aa prüft den §145 SGB3 dazu müssen sie beim med.dienst der aa ihre unterlagen senden, bzw. abgeben. Rehabericht und kopie vom rentenantrag damit ist doch alles in die wege geleitet. gehen sie ruhig zum termin zum sachbearbeiter der kann mit ihnen doch nichts anfangen, denn der wird erst tätig wenn über §145 vom meddienst der aa entschieden ist. denn der meddienst teilt dem sachbearbeiter mit ob sie überhaupt vermittelbar wären. normalerweise ist dieser gang zum sachbearbeiter sinnlos da haben sie schon recht. haben sie denn eine telnummer v. sb? wenn ja rufen sie ihn an und schildern ihren fall, denn der gute weiss ja nicht was mit ihnen los ist. ansonsten lassen sie sich ein attest von ihrem arzt geben dass sie den termin aus med. gründen nicht wahrnehmen können und faxen dieses zur aa.
arnoam 17.01.2014 | 06:15
die untersuchung beim med. der aa wird nach aktenlage zusammen mit dem med. dienst der drv entschieden, also wenn ihre rente schon durch ist wird der med.dienst der drv es dem med.dienst der aa mitteilen, machen sie sich also keine großen sorgen. wichtig ist dass sie die med.unterlagen so schnell wie möglich dem med.dienst der aa übersenden denn die bearbeitung dauert auch ca. 3-4 wochen.
Rangoam 17.01.2014 | 08:09
Quatsch. Es gibt kein ALG mehr da : 1. Bis 30.1.14 ja nochKrankengeld gezahlt wird 2. ab Februar dann die EM-Rente einsetzt ( Auszahlung natürlich erst Ende Februar ) Warum sollte die AA dann noch das ALG I zahlen. Müsstte dann ja eh für Februar zurückgezhalt werden, da Rente und ALG I nicht möglich ist.
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