In Bezug auf den Hinzverdienst stimmt die vorher genannte Angabe der Grenze von 400,- Euro mtl.
Jedoch ist (wie bereits in den Beiträgen zuvor angesprochen) bei einer Erwerbsunfähigkeit auch der medizinische Aspekt zu beachten, da die Rentenversicherung mit der Rentenbewilligung festgestellt hat, dass Sie in einem gewissen zeitlichen Rahmen aus med. Gründen eben nicht mehr arbeiten können.
Daher informieren Sie bitte Ihren Rentenversicherungsträger vorab schriftlich über die von Ihnen beabsichtigte Aufnahme der Tätigkeit, geben wenn möglich auch den zeitlichen Umfang und die Art der Tätigkeit sowie die Anschrift des künftigen Arbeitgebers an, damit Sie Ihrer Mitteilungsverpflichtung nachkommen und die Sachbearbeitung der Rentenversicherung die Gelegenheit hat, auch die med. Seite zu prüfen und Ihnen anschließend das Ergebnis mitzuteilen (ob die beabsichtigte Tätigkeit rentenschädlich ist oder nicht).