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nebenbei arbeiten bei eu-rente

von jumole02.07.2009 | 06:36
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hallo, ich habe seit 1991 eine erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund meiner angstzustände und panikattacken. theoretisch darf ich 400 euro hinzuverdienen (lt letztem rentenbescheid) habe aber sorge, wenn ich dazuverdiene, das mit meine rente komplett gestrichen wird (da ich ja ängste habe). wie sieht das aus? meine ängste sind etwas besser geworden u. ich hätte die möglichkeit einen job anzunehmen. so könnte ich auch sehen wie es mit meinen angsten im arbeitsalltag aussieht.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In Bezug auf den Hinzverdienst stimmt die vorher genannte Angabe der Grenze von 400,- Euro mtl.

Jedoch ist (wie bereits in den Beiträgen zuvor angesprochen) bei einer Erwerbsunfähigkeit auch der medizinische Aspekt zu beachten, da die Rentenversicherung mit der Rentenbewilligung festgestellt hat, dass Sie in einem gewissen zeitlichen Rahmen aus med. Gründen eben nicht mehr arbeiten können.

Daher informieren Sie bitte Ihren Rentenversicherungsträger vorab schriftlich über die von Ihnen beabsichtigte Aufnahme der Tätigkeit, geben wenn möglich auch den zeitlichen Umfang und die Art der Tätigkeit sowie die Anschrift des künftigen Arbeitgebers an, damit Sie Ihrer Mitteilungsverpflichtung nachkommen und die Sachbearbeitung der Rentenversicherung die Gelegenheit hat, auch die med. Seite zu prüfen und Ihnen anschließend das Ergebnis mitzuteilen (ob die beabsichtigte Tätigkeit rentenschädlich ist oder nicht).

4 Antworten

Corlettoam 02.07.2009 | 07:08
400 € können Sie problemlos und ohne jegliche Konsequenzen für ihre EM-Rente dazu verdienen. Jegliche Ängste in dieser Hinsicht sind völlig unbegründet, da ein Zuverdienst eben bis zu diesen 400 € pro Monat, ausdrücklich von der Rentenversicherung so vorgesehen ist. Dabei sollte die tägliche Arbeitszeit 3 Stunden aber nicht überschreiten. Wenn Sie das beachten, kann ihnen absolut gar nichts passieren .
Ahaam 02.07.2009 | 07:43
Achtung: bei einer alten EU-Rente gelten (unausgesprochene) 2 Std./Tag als Grenze - zudem bitte keine, auch nicht geringfügige, Selbständigkeit! Welcher Jahrgang sind Sie?
Ahaam 02.07.2009 | 10:24
Dann hat es Sie ja richtig erwischt - ich hatte gehofft, dass Sie deutlich näher an einer Altersrente wären, dann wäre das Stundenmaß, nach Umwandlung, nicht beachtlich gewesen!
jumoleam 02.07.2009 | 07:48
hallo aha, ich bin jahrgang 1961
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