So ungefähr.
Sofern Sie ihre Dozententätigkeit im Rahmen einer allgemeinen Selbständigkeit ausüben, liegt insgesamt keine Versicherungspflciht vor, wenn sie NICHT den überwiegenden Teil der Einkünfte ausmacht. Die 450 Euro-Grenze hat dann keine Bedeutung, weil diese nur geprüft wird, wenn dem Grunde nach Versicherungspflicht besteht.
Sind Sie z.B. hauptberuflich Beschäftigter, wird allein auf Ihr Arbeitseinkommen aus der Dozententätigkeit abgestellt.
Das sind die Einkünfte, die im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesen sind. Wird dieses Einkommen den voraussichtlichen Betrag von mtl. Betrag von 450 Euro nicht erreichen, wird die Selbständigkeit im geringfügigen Umfang ausgeübt und liegt Versicherungsfreiheit vor.