Hallo,
ich habe hauptberuflich eine 50%-Stelle (20 Stunden/Woche), sozialversicherungspflichtig.
Ich möchte nebenberuflich einen Werkvertrag für 3 Monate für jeweils 500 Euro unterschreiben.
Bin ich in der nebenberuflichen Tätigkeit zusätzlich zum Hauptberuf rentenversicherungspflichtig?
Vielen Dank für die Hilfe,
Lena
12.12.2011, 11:00
von
Lena
12.12.2011, 13:40
Experten-Antwort
12.12.2011, 14:32
von
Sonnenschein
es kommt ganz darauf an, welche Tätigkeit genau Sie ausüben...
Wenn Sie zum Bsp Lehrer/Erzieher sind, unterliegen Sie der Versicherungspflicht....
Selbständige mit einem Auftraggeber können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, d.h. aus der selbständigen Tätigkeit müssen keine Beiträge entrichtet werden...