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Experten-Antwort

nebenberuflich Werkvertrag, rentenversicherungspflichtig?

von Lena12.12.2011 | 11:00
3271 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe hauptberuflich eine 50%-Stelle (20 Stunden/Woche), sozialversicherungspflichtig. Ich möchte nebenberuflich einen Werkvertrag für 3 Monate für jeweils 500 Euro unterschreiben. Bin ich in der nebenberuflichen Tätigkeit zusätzlich zum Hauptberuf rentenversicherungspflichtig? Vielen Dank für die Hilfe, Lena

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

JA! Das sie länger als 2 Monate andauert und der Verdienst über 400,- EUR liegt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wo nehmen Sie bitte die Angabe der Selbstständigkeit her?

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Sonnenscheinam 12.12.2011 | 14:32
es kommt ganz darauf an, welche Tätigkeit genau Sie ausüben... Wenn Sie zum Bsp Lehrer/Erzieher sind, unterliegen Sie der Versicherungspflicht.... Selbständige mit einem Auftraggeber können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, d.h. aus der selbständigen Tätigkeit müssen keine Beiträge entrichtet werden...
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