Eine konkrete Auskunft auf Ihre Frage ist nicht möglich, da aus Ihrer Anfrage nicht hervorgeht, ob es sich bei Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit um eine abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer oder um eine selbständige Tätigkeit handelt.
Als Arbeitnehmer wären Sie im Nebenberuf bis zu einem Arbeitsentgelt von 400 Euro monatlich versicherungsfrei. Bei einem höheren Arbeitsentgelt wären Sie versicherungspflichtig.
Sollte es sich um eine selbständige Tätigkeit handeln, dann kommt es darauf an, welche ausgeübt wird, da nur bestimmte selbständige Tätigkeiten versicherungspflichtig sind. Beispiele für Tätigkeiten, die zur Versicherungspflicht führen, sind:
- Versicherungsvertreter, die nur für eine Versicherung tätig sind
- selbständige Lehrer, die an Volkshochschulen Kurse geben
- u. a.
Auch bei selbständigen Tätigkeiten, die grundsätzlich versicherungspflichtig sind, besteht bis zu einem monatlichen Arbeitseinkommen in Höhe von 400 Euro Versicherungsfreiheit.