Guten Tag,
ich möchte gern den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen (V0800). Mein Kind ist 6 J. alt, ich bin seit 2014 mit dem Kindsvater verheiratet.
Im Laufe meiner 2-jährigen Elternzeit habe ich mich mit dem Einverständnis meines Arbeitgebers nebenberuflich selbständig gemacht. Ist diese nebenberufliche Selbständigkeit in Punkt 5 des Antrags anzugeben? Oder spielt sie keine Rolle, weil sie nebenberuflich war? Die Einkünfte waren mehr als geringfügig.
Sollte die nebenberufliche Selbständigkeit eine Rolle spielen, ist es ratsam die Kindererziehungszeiten zwischen mir und dem Vater (Angestellter) aufzuteilen?
Beste Grüße