Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Nebenberufliche Selbständigkeit (Nebenberuflich) als Yogalehrer

von NT16.06.2009 | 14:50
5533 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ist es richtig, dass man RV Beiträge als Yogalehrer zahlen muss, obwohl man bereits hauptberuflich zahlt? Wenn ja, wie hoch sind die Beiträge? Danke für die Antowrt...viele Grüße.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als selbständiger Yogalehrer unterliegen Sie der Rentenversicherungspflicht, sofern Sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Wenn Sie hauptberuflich einer Beschäftigung nachgehen, hat dies keinen Einfluss auf die Versicherungspflicht als Selbständiger, hier liegt eine Mehrfachversicherung vor.

Falls Ihr monatliches Arbeitseinkommen nicht mehr als 400 Euro beträgt, ist die selbständige Tätigkeit geringfügig und damit versicherungsfrei.

Ansonsten besteht die Möglichkeit, während der ersten drei Jahre Ihrer Tätigkeit den halben Regelbeitrag (monatlich 250,74 Euro) zu zahlen. Der Regelbeitrag beträgt monatlich 501,48 Euro. Sollten Sie eine einkommensgerechte Beitragszahlung wünschen, teilen Sie uns bitte Ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen mit. Dies wird dann der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.

1 Antworten

primaam 16.06.2009 | 15:01
In der Rentenversicherung sind unter anderem selbständige Lehrer versicherungspflichtig. Hierbei wird darauf abgezielt, dass es sich um das Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten in Form von Gruppen- oder Einzelunterricht handelt. Zur Beitragshöhe: diese richtet sich normalerweise nach einem einheitlichen Regelbeitrag. Auf Wunsch kann aber auch ein einkommensgerechter Beitrag gezahlt werden. Innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre nach Aufnahme der Tätigkeit kann man den sogenannten halben Regelbeitrag leisten. (ca. 250 € z.ZT. (west), ca. 210 € (ost)) Der volle Regelbeitrag liegt derzeit um die 500 € bzw. 420 €. Für die einkommensabhängige Beitragsberechnung ist Ihr Arbeitseinkommen die Grundlage. Dieses wird durch einen bzw. den letzten Einkommensteuerbescheid nachgewiesen und an das maßgebliche Jahr angepasst. (Jährliches (angepasstes) Arbeitseinkommen x Beitragssatz (19,9%) : 12 Monate = monatlicher Beitrag) Hoffe, das ich etwas helfen konnte und meine angaben richtig sind.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026