Als selbständiger Yogalehrer unterliegen Sie der Rentenversicherungspflicht, sofern Sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Wenn Sie hauptberuflich einer Beschäftigung nachgehen, hat dies keinen Einfluss auf die Versicherungspflicht als Selbständiger, hier liegt eine Mehrfachversicherung vor.
Falls Ihr monatliches Arbeitseinkommen nicht mehr als 400 Euro beträgt, ist die selbständige Tätigkeit geringfügig und damit versicherungsfrei.
Ansonsten besteht die Möglichkeit, während der ersten drei Jahre Ihrer Tätigkeit den halben Regelbeitrag (monatlich 250,74 Euro) zu zahlen. Der Regelbeitrag beträgt monatlich 501,48 Euro. Sollten Sie eine einkommensgerechte Beitragszahlung wünschen, teilen Sie uns bitte Ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen mit. Dies wird dann der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.