Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Heilpraktikerin mit eigener Praxis unterrichtet nebenbei in der Heilpraktikerschule und hält zusätzlich gelegentlich Yoga-Kurse ab.
Die Einnahmen aus der Kurstätigkeit liegen zwar im Durchschnitt über 400 EUR/Monat. Die übrigen Honorare überwiegen aber weit.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Heilpraktikerin in der Sozialversicherung versicherungspflichtig und in welchem Umfang - ggf. aufgrund der gesamten Einkünfte oder nur aufgrund der Einkünfte aus der Unterrichtstätigkeit?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
ES
Viel