Hallo Josef02,
einige Fragen kann ich Ihnen beantworten, jedoch keine abschließende Bewertung Ihres Einzelfalles vornehmen.
Einkommenssteuerbescheide werden Sie in der Regel vorlegen müssen. Irgendwie will und muss der Rententräger ja prüfen ob Sie geringfügig selbständig sind oder evtl. nicht.
Für die Zukunft kann zunächst eine gewissenhafte Schätzung (selbst oder über Steuerberater) zum zu erwartenden Einkommen abgegeben werden. Eine pauschale Kürzung Ihrer Einkünfte ist nicht zielführend. Einkommen eines Selbständigen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelte Gewinn. Also idR das, was letztenendes im Einkommenssteuerbescheid steht.
Stellen Sie bitte auf jeden fall bei Ihrem zuständigen träger einen Antrag auf Feststellung der Rentenpflicht. Nur so erhalten Sie einen Bescheid der Ihnen Planungssicherheit gibt. Sollten Sie als renten- und beitragspflichtig eingestuft werden, so hilft da bei Ihrer Preiskalkulation und ggf. können sie den umfang der nebenberuflichen tätigkeit anpassen. Sollten Sie als geringfügig eingestuft werden, so ist es sicher sinnvoll dies schriftlich zu haben.