Wer nur in geringfügigem Umfang selbständig tätig ist, gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung als versicherungsfrei. Aufklärung hierüber erteilt auch die Info-Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Die gesetzl.Rente: Gut gesichert in die Selbständigkeit".
Vielleicht sollten Sie aber auch mit Ihrem Dienstherrn bezüglich dieses Hinzuverdienstes ein aufklärendes Gespräch führen.