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Experten-Antwort

Nebenbeschäftigung bei Vollzeit-Altersrente

von Enibas13.02.2019 | 13:00
108 Ansichten
2 Antworten

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Liebe Forums-Teilnehmer, ich bin Vollzeit-Altersrentnerin (ab 63 für langjährig Versicherte mit vollen Abschlägen und noch 2 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze). Ich möchte gerne noch einer Nebenbeschäftigung nachgehen, bin aber nicht sicher, ob ich es im Rahmen eines 450-Minijobs tun sollte, oder besser als Freiberuflerin für ein vergleichbares Honorar. Beides wäre möglich. Mir ist z.B. beim Minijob nicht klar, warum die Rentenversicherungspflicht besteht. Meine Rente steht doch doch schon fest, oder wird das dann bei Erreichen der Regelaltersgrenze noch mal neu berechnet ? Danke für Hinweise dazu und freundliche Grüße, Enibas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Enibas,

der Gesetzgeber wollte den Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente flexibler gestalten und hat daher den Eintritt von Rentenversicherungsfreiheit beim Bezug einer Vollrente wegen Alters seit 01.01.2017 auf das Erreichen der Regelaltersgrenze verschoben. So können Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, diese Rente noch durch weitere Beitragszahlungen aufbessern. Wie Sie schon richtig vermutet haben, erhöhen die Beiträge aus einer Beschäftigung neben einer vorgezogenen Altersrente diese Rente nochmals zum Folgemonat des Erreichens der Regelaltersrente.

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1 Antworten

senf-dazuam 13.02.2019 | 13:38
Hallo Enibas! Ja, die Rente steht im Prinzip fest, aber ... Jährlich ändert sich der Betrag, weil der aktuelle Rentenwert verändert wird. Wenn Sie (und der Arbeitgeber!) parallel zum Rentenbezug weitere Rentenbeiträge einzahlen, ändert sich auch die Zahl der persönlichen Entgeltpunkte, welche ebenfalls den Zahlbetrag der Rente beeinflussen. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird dann erneut die Rente berechnet und dann ein höherer Betrag überwesen. Wenn Sie weitere sozialversicherungspflichtig arbeiten, wird dann jedes Jahr erneut die Rente neu berechnet und Ihnen ein bisschen mehr Rente gezahlt.
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