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Nebenerwerbslandwirt und Rente wegen Erwerbsminderung

von Johann Ruckerbauer24.03.2009 | 18:32
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4 Antworten

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Ich bin 60 Jahre alt (geb. 08.1948), seit über 40 Jahren ohne Unterbrechung rentenversicherungspflichtig beschäftigt (Vollzeit) und seit auch 1973 Nebenerwerbslandwirt (jrl. Einkommen aus der Landwirtschaft ca. 4.000 €). Habe ich bei voller Erwerbsunfähigkeit Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung ? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Wenn nein, Gründe? Bitte nach Möglichkeit Rechtsquellen angeben. Danke.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Herr Ruckerbauer,

ich gehe davon aus, dass Sie in den letzten 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung nachweisen können, so dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen.

Sofern Sie diese erhalten, gilt die Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR monatlich. Bei selbständig tätigen Personen sollte der Steuerbescheid nicht mehr als 4800 EUR im Jahr ausweisen. Sollte das Einkommen innerhalb dieser Grenze liegen, wird die Rente in voller Höhe gezahlt.

Die Regelung der Hinzuverdienstgrenzen neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie in § 96a Sozialgesetzbuch VI.

3 Antworten

-_-am 24.03.2009 | 18:51
Wie für jeden anderen Rentner gilt die Hinzuverdienstgrenze vor Erreichen der Regelaltersgrenze von mtl. 400,- EUR. Wenn Sie darüber lägen, gäbe es eine entsprechende Teilrente. Sie könnten aber Ihre Landwirtschaft alternativ auch verpachten und steuerlich nur noch "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" erzielen, die bei Ihrer Rente unberücksichtigt blieben. Rechtsquellen: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__96a.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__15.html
Schiko.am 24.03.2009 | 19:46
Wenn Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen steht Ihnen auch als Nebenerwerbslandwirt die EMR. zu . Die rentenrechtliche Voraussetzung ist ja nach Ihrer Schilderung gegeben. Nach Ihrer Schilderung liegt ja das Zusatzeinkommen innerhalb der Grenze von 12 x 400 im Jahr. Mit freundlichen Grüßen.
@-_-am 25.03.2009 | 08:39
Wenn Landwirtschaft verpachtet wird könnte es auch sein, dass diese Pachteinnahmen als Einnahmen aus Gewerbe zu versteuern sind und dann zählt es als Hinzuverdienst...
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