Hallo Herr Ruckerbauer,
ich gehe davon aus, dass Sie in den letzten 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung nachweisen können, so dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen.
Sofern Sie diese erhalten, gilt die Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR monatlich. Bei selbständig tätigen Personen sollte der Steuerbescheid nicht mehr als 4800 EUR im Jahr ausweisen. Sollte das Einkommen innerhalb dieser Grenze liegen, wird die Rente in voller Höhe gezahlt.
Die Regelung der Hinzuverdienstgrenzen neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie in § 96a Sozialgesetzbuch VI.