Nebengewerbe Elternzeit

von
Marcel

Folgender Sachverhalt:

Derzeit befinde ich mich in Elternzeit und habe ein Nebengewerbe angemeldet, welches aber nicht ausgeführt wird. Nun stellen sich mehrer Probleme und Fragen, wie so oft kommt es anders als geplant und genau dann wenn man es nicht gebrauchen kann. Ich habe nun eine Anfrage für eine auszuführende Arbeit (Baugewerbe) erhalten, welche für mich so denn ich den Zuschlag kriegen würde Lohnen würde.

Der Zeitliche aufwand würde sich auf einmalig ca. 50h/Monat belaufen, der Rechnugsbetrag von daher weit über 400,-€ betragen. Nach Rechtsauskunft durch einen Anwalt ist es möglich den Auftrag auszuführen (drum herum ist bekannt und geklärt), was ich jedoch nicht weiß, ist wie es nun mit der Rentenversicherung aussieht, da ich über 400,-€ kommen würde und ich mich ja in Elternzeit befinde.

Bin ich dann Verpflichtet für diese eine Rechnung dies der Rentenversicherung zu melden und darauf Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Oder darf ich mit dieser Rechnung den durchschnitt von 400,-€ pro Monat nicht überschreiten?

Über eine Antwort wäre ich dankbar!

von
dfdsf

In einem ersten Schritt ist erst einmal zu klären, ob überhaupt in Ihrer selbständigen Tätigkeit Versicherungspflicht vorliegt.
Erst wenn diese bejaht wird, ist die Beitragspflicht zu prüfen.

Am besten den V 023 ausgefüllt und unterschrieben Ihrem Rentenversicherungsträger zusenden oder direkt die nächste Beratungsstelle aufsuchen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0023.html

Mögliche Versicherungspflicht nach § 2 Nr. 9 SGB VI, weil im Wesentlich nur für einen Auftraggeber tätig. Fraglich ist, ob es "auf Dauer" ist oder nur projektbezogen.

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