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Experten-Antwort

Nebengewerbe Rentenbeiträge

von Alfredo04.11.2018 | 12:21
93 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe neben meiner Vollzeittätigkeit als Angestellter noch ein Nebengewerbe welches 30-40% meines Gesamteinkommen ausmacht. Ist es möglich hierfür zusätzlich Rentenbeiträge zu zahlen um für das Alter vorzusorgen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den Aussagen von DRV an. Eine Antragspflichtversicherung innerhalb von 5 Jahre nach der Existenzgründung ist möglich. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie mit dem Einkommen aus der abhängigen Beschäftigung nicht bereits über, oder kurz vor der Beitragsbemessungsgrenze stehen. Ein Besuch einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung scheint ggf. angebracht

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

DRVam 04.11.2018 | 12:40
Sollten Sie eine nicht versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit ausüben, können Sie innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit Versicherungspflicht beantragen. Genauere Details erfahren Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, bei einem kommunalen Versicherungsamt oder einem Versichertenberater oder Versichertenältesten in Ihrer Nähe.
santanderam 04.11.2018 | 14:43
Als erstes sollte geklärt werden ob sie der Versicherungspflicht unterliegen.
DRVam 04.11.2018 | 14:35
Halber Regelbeitrag, Regelbeitrag oder einkommensabängig. Ob und was für Sie möglich ist, sollten Sie bei den zuvor genannten Stellen erfragen. Das sprengt den Informationrahmen eines Forums (zumindestens meinen)!
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