Ich habe neben meiner Vollzeittätigkeit als Angestellter noch ein Nebengewerbe welches 30-40% meines Gesamteinkommen ausmacht. Ist es möglich hierfür zusätzlich Rentenbeiträge zu zahlen um für das Alter vorzusorgen?
Sollten Sie eine nicht versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit ausüben, können Sie innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit Versicherungspflicht beantragen.
Genauere Details erfahren Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, bei einem kommunalen Versicherungsamt oder einem Versichertenberater oder Versichertenältesten in Ihrer Nähe.
Genauere Details erfahren Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, bei einem kommunalen Versicherungsamt oder einem Versichertenberater oder Versichertenältesten in Ihrer Nähe.
Und wie hoch sind die Beträge dann?
Halber Regelbeitrag, Regelbeitrag oder einkommensabängig.
Ob und was für Sie möglich ist, sollten Sie bei den zuvor genannten Stellen erfragen.
Das sprengt den Informationrahmen eines Forums (zumindestens meinen)!
Als erstes sollte geklärt werden ob sie der Versicherungspflicht unterliegen.
Das ist nicht der Fall.
Ich schließe mich den Aussagen von DRV an. Eine Antragspflichtversicherung innerhalb von 5 Jahre nach der Existenzgründung ist möglich. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie mit dem Einkommen aus der abhängigen Beschäftigung nicht bereits über, oder kurz vor der Beitragsbemessungsgrenze stehen. Ein Besuch einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung scheint ggf. angebracht