Hallo, Tobias,
in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Selbständige grundsätzlich nicht pflichtversichert. Doch es gibt Ausnahmen. Einige Selbständige sollten sich daher genau informieren, da sie meldepflichtig gegenüber ihrem Rentenversicherungsträger sind, z.B. Dozenten und Selbständige mit einem Auftraggeber.
Eine Versicherungspflicht als Selbständiger kann auch neben der Versicherungspflicht für eine abhängige Beschäftigung bestehen. Empfehlenswert ist hier eine Kontaktaufnahme mit einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Hier kann alles weitere konkret besprochen werden.