Haben Sie neben Ihrer Waisenrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre gesetzliche Waisenrente angerechnet. Die Höhe des Freibetrages hängt davon ab, ob Sie sich gewöhnlich in den neuen oder den alten Bundesländern aufhalten. Für die Waisenrenten liegt der Freibetrag zur Zeit in den alten Bundesländern bei 494,03 EUR und in den neuen Bundesländern bei 438,59 EUR im Monat. Ihr jetziges Einkommen von ca 150 EUR übersteigt den Freibetrag nicht und wird, wenn Sie über keine weiteren Einkünfte verfügen, nicht angerechnet. Teilen Sie dem Rentenversicherung aber trotzdem die Aufnahme der Beschäftigung mit, Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.