Nebenjob während meiner beruflichen Reha

von
Andreas

Hallo zusammen,

ich mache zur Zeit eine berufliche Reha und erhalte von DRV Mitteldeutschland Übergangsgeld (fiktive Gruppe I)...
Parallel dazu möchte ich eine neue Nebentätigkeit ausüben...

Meine Frage: Wie verhält es sich, wenn der Verdienst über die anrechnungsfreie Grenze von 450€ hinausgeht?
Wird dann mein Übergangsgeld angerechnet oder gar die Leistungen zur Teilhabe komplett entzogen?

Brauche dringend Rat, vielen Dank vorab!

von
???

Der Netto-Lohn wird auf das Übergangsgeld angerechnet.

Experten-Antwort

Hallo Andreas,

ja das bezogenen Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung wird auf das Übergangsgeld in voller Höhe angerechnet. Allerdings nur in Höhe des Netto-Lohns.

von
Rentenschmied

Hallo,
klären Sie bitte erst ob diese Nebentätigkeit nicht das Rehaziel gefährdet. Ansprechpartner ist Ihr Rehafachberater.
Mit besten Grüßen

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