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Nebentätigkeit in Elternzeit

von Liv09.04.2008 | 12:52
2317 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

An die Experten: Aktuell befinde ich mich in Elternzeit. Da das Elterngeld bald ausläuft, bin ich auf der Suche nach einer Nebentätigkeit, die ich während meiner weiter andauernden Elternzeit ausüben kann (nicht bei meinem bisherigen Arbeitgeber). Ich habe ein Angebot von der hießigen Volkshochschule erhalten und könnte als freie Dozentin dort Seminare geben. Des Weiteren könnte ich an der ortsansässigen Ganztagsschule nachmittags eine AG anbieten (auch freiberuflich). Aller Wahrscheinlichkeit nach wird mein durchschnittliches monatliches Einkommen nicht über 400 Euro liegen. Falls aber doch: Ab welchem Betrag bin ich trotz fortbestehender Elternzeit Rentenversicherungspflichtig? Und in welcher Höhe? Oder muss ich während der Elternzeit grundsätzlich nichts zahlen? Wird die Übungsleiterpauschale (VHS = gemeinnützige Tätigkeit) mit einberechnet? Denn wenn nicht könnte ich ja theoretisch 575 Euro verdienen (davon 175 Euro Übungsleiterpauschale monatlich). Leider konnte mir bisher niemand diese Fragen beantworten. Ich hoffe Sie können mir helfen. Es grüßt, Liv

3 Antworten

Amadéam 09.04.2008 | 13:21
Wenn Sie mehr als mtl. 400 Euro verdienen können besteht auch während der Elternzeit grundsätzlich Versicherungspflicht. Zur Übungsleiterpauschale/ Sozialabgabenfreiheit siehe folgender link http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stic… Forsten Sie ruhig mal die gesamte Seite www.familienwegweiser.de durch. Mit freundlichem Gruss Amadé
Amadé - Familienwegweiseram 09.04.2008 | 13:28
falsche link: der richtige lautet: http://www.familien-wegweiser.de/
Livam 09.04.2008 | 14:04
Herzlichen Dank für diesen inforamtiven link :-).
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