An die Experten:
Aktuell befinde ich mich in Elternzeit. Da das Elterngeld bald ausläuft, bin ich auf der Suche nach einer Nebentätigkeit, die ich während meiner weiter andauernden Elternzeit ausüben kann (nicht bei meinem bisherigen Arbeitgeber).
Ich habe ein Angebot von der hießigen Volkshochschule erhalten und könnte als freie Dozentin dort Seminare geben. Des Weiteren könnte ich an der ortsansässigen Ganztagsschule nachmittags eine AG anbieten (auch freiberuflich).
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird mein durchschnittliches monatliches Einkommen nicht über 400 Euro liegen.
Falls aber doch: Ab welchem Betrag bin ich trotz fortbestehender Elternzeit Rentenversicherungspflichtig? Und in welcher Höhe?
Oder muss ich während der Elternzeit grundsätzlich nichts zahlen?
Wird die Übungsleiterpauschale (VHS = gemeinnützige Tätigkeit) mit einberechnet?
Denn wenn nicht könnte ich ja theoretisch 575 Euro verdienen (davon 175 Euro Übungsleiterpauschale monatlich).
Leider konnte mir bisher niemand diese Fragen beantworten. Ich hoffe Sie können mir helfen.
Es grüßt,
Liv