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Experten-Antwort

Nebenverdienst bei LTA

von Ratlosigkeit04.03.2021 | 19:52
951 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, dass ich während einer beruflichen Reha einen Minijib machend darf, ohne dass es mein Übergangsgeld beeinträchtigt, weiß ich. Aber muss ich den Job auch genehmigen lassen oder reicht es, dass ich die DRV darüber informiere? Gibt es dazu ein Gesetz? VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlosigeit,

grundsätzlich hat Ihr Rentenversicherungsträger gegen die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben keine Einwände. Allerdings steht im Vordergrund Ihre Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen.

Art und Höhe der Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Neben dem Bezug von Übergangsgeld erzieltes Arbeitsentgelt wird auf das Übergangsgeld voll angerechnet. Dies gilt nicht für geringfügige Beschäftigungen.

Am besten wenden Sie sich vor Aufnahme an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. an Ihre Reha-Sachbearbeitung.

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6 Antworten

Siehe hieram 04.03.2021 | 20:47
Ob und was genau Sie mitteilen müssen, steht in Ihrem Bewilligungsbescheid der LTA-Maßnahme. DAS ist für Sie verbindlich.
Ratlosigkeitam 04.03.2021 | 21:57
VG
Ob und was genau Sie mitteilen müssen, steht in Ihrem Bewilligungsbescheid der LTA-Maßnahme. DAS ist für Sie verbindlich.
In der Bewilligung steht nichts, außer dass bewilligt wurde.
etwas mehram 05.03.2021 | 07:30
Im Bewilligungsbescheid steht standardmäßig mit drinnen, dass Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind. Anders ausgedrückt, sollte der Minijob sich auf Ihr Engagement/Belastbarkeit/Leistung in der Maßnahme auswirken, kann die DRV durchaus etwas dagegen haben. Außerdem haben/werden Sie einen Bescheid über das Übergangsgeld bekommen. Und da werden Sie über Ihre Mitteilungspflichten in Hinsicht auf Hinzuverdienst & Co. hingewiesen.
Ratlosigkeitam 05.03.2021 | 08:31
Zitat von etwas mehr anzeigenausblenden
Ich möchte hier nicht darauf hingewiesen werden, was in irgendwelchen Briefen stehen soll, die ich noch nicht habe, sondern eine Aussage, ob ein Job meldepflichtig oder bewilligungspflichtig ist. Gerne mit zugehörigem Gesetz. Danke! Gemeldet ist schon, aber ohne Reaktion.
Siehe hieram 05.03.2021 | 09:44
§60 SGB I
Ratlosigkeitam 05.03.2021 | 10:41
Ich bitte um eine eindeutige Antwort durch einen Experten. Vielen Dank
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