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Nebenverdienst bei vorzeitiger Rente ?

von Hubert31.10.2012 | 11:01
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe vor, mit 63 Jahren als langzeitig Versicherter mit den entsprechenden Abschlägen vorzeitig in Rente zu gehen. Meine Fragen: 1. Inwieweit kann ich während der Zeit bis zum Erreichen der Altersgrenze (65J+9M) zusätzliche Einkünfte erzielen, ohne dass ich Abzüge bei der Rente befürchten muss ? 2. Wie genau werden die Abzüge berechnet ? 3. Auf welche Einkünfte bezieht sich das ? Gilt das auch für Einkünfte aus Kapitalerträgen, Mieten oder selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeiten ? 4. Kann ich nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbeschränkt hinzuverdienen ? 5. Wo ist das geregelt bzw. wo kann ich das ggfs. nachlesen ? Danke und Gruß, Hubert

6 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 31.10.2012 | 11:07
Ohne Abzug können Sie 400€ verdienen, die weiteren Hinzuverdienstgrenzen ergeben sich aus dem Rentenbescheid, da diese individuell errechnet werden. Nachzulesen ist das im § 34 des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI). Ich zitiere: § 34: (3) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 1. bei einer Rente wegen Alters als Vollrente 400 Euro, 2. bei einer Rente wegen Alters als Teilrente von a) einem Drittel der Vollrente das 0,25fache, b) der Hälfte der Vollrente das 0,19fache, c) zwei Dritteln der Vollrente das 0,13fache der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der ersten Rente wegen Alters, mindestens jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten. Klingt kompliziert.....ist es auch :-) Daher einfach die individuellen Hinzuverdienstgrenzen ihrem Rentenbescheid entnehmen.
...am 31.10.2012 | 12:19
zu 1.) Hinzuverdienstgrenze vor Erreichen der Regelaltersrente bei a) Beschäftigungen (MiniJob) derzeit mtl. 400 Euro; ab 01.01.2013 mtl. 450 Euro und bei b) freiberuflichen / selbständigen Tätigkeiten derzeit 4.800 Euro pro Kalenderjahr; ab 01.01.2013 5.400 Euro pro Kalenderjahr (zu versteuernder Gewinn laut Steuerbescheid) zu 2.) bei Überschreiten der jeweiligen Hinzuverdienstgrenze wird die Rente nur noch als entsprechende Teilrente (1/3, 1/2 oder 2/3) gezahlt, auch wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze nur um einen Cent überschreiten! zu 3.) Als Hinzuverdienst gelten alle Beschäftigungen, gewerblichen Einnahmen (freiberuflich, selbständig), steuerpflichtige Anteile von ehrenamtlichen Tätigkeiten. zu 4.) Ab dem Erreichen der Relgelaltersgrenze können Sie unbeschränkt hinzuverdienen. Für Krankenkasse (bei gesetzlicher KV) und Finanzamt spielen jedoch ggf. sämtliche Einkünfte eine Rolle. zu 5.) das sind diverse Paragraphen, im Zweifel jedoch dann im Rentenbescheid.
Hubertam 31.10.2012 | 12:20
Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Damit sind mir jetzt schon mal die Grenzen etwas klarer. Leider kann ich meine konkreten Zahlen noch nirgendwo nachlesen, denn meinen Rentenbescheid werde ich erst in ein paar Jahren bekommen... Aber unklar ist mir immer noch: 1. Was passiert, wenn die Grenzen überschritten werden ? Wird die Rente gekürzt ? Oder entfällt sie komplett ? 2. Wie ist das mit Erträgen aus Kapital, Miete und Gewerbe ? 3. Kann ich nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbeschränkt hinzuverdienen ? Nochmals Danke und Gruß, Hubert
Hubertam 31.10.2012 | 12:24
Okay - sorry. Da hat sich meine Nachfrage wohl gerade mit der letzten Antwort überschnitten. Ich denke, damit wären meine Fragen erst mal geklärt. Vielen Dankl für die schnellen und kompetenten Antworten ! Gruß, Hubert
DarkKnightRVam 31.10.2012 | 15:43
Hallo Hubert, wenn ich richtig gerechnet habe, dann unterhalten wir uns über das Jahr 2018. Höchstwahrscheinlich ändern sich zum 1.7.2013 die Hinzuverdienstregelungen, so dass die 400 Euro nicht mehr stimmen. Ab 1.1.2013 erhöht sich die Grenze auf jeden Fall auf 450 Euro. Als Hinzuverdienst berücksichtigt wird Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung und der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit (s. Steuerbescheid!!). Ab dem Monat, der dem Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze folgt, können sie verdienen so viel sie wollen!
Hubertam 01.11.2012 | 10:10
Zitat von DarkKnightRV anzeigenausblenden
Es ist richtig - ich plane weit in die Zukunft. Und da sind Aussagen über dann geltende Gesetze und insbesondere Grenzwerte schwierig. Andererseits wollte ich ab nächstes Jahr mit einem Gewerbe starten, welches aber erst in frühestens 3 Jahren etwas abwirft. Und eigentlich die magere Rente etwas afüllen sollte. Wenn die Regeln aber so bleiben, wie sie sind, kann ich mir die ganze Mühe und das finanzielle Risiko wohl besser sparen. Schade... Gruß, Hubert
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