Ich habe vor, mit 63 Jahren als langzeitig Versicherter mit den entsprechenden Abschlägen vorzeitig in Rente zu gehen.
Meine Fragen:
1. Inwieweit kann ich während der Zeit bis zum Erreichen der Altersgrenze (65J+9M) zusätzliche Einkünfte erzielen, ohne dass ich Abzüge bei der Rente befürchten muss ?
2. Wie genau werden die Abzüge berechnet ?
3. Auf welche Einkünfte bezieht sich das ? Gilt das auch für Einkünfte aus Kapitalerträgen, Mieten oder selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeiten ?
4. Kann ich nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbeschränkt hinzuverdienen ?
5. Wo ist das geregelt bzw. wo kann ich das ggfs. nachlesen ?
Danke und Gruß, Hubert