Ich befinde mich momentan in einer Umschulung, da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen alten Beruf leider nicht mehr ausüben kann. Ich erhalte während dieser Zeit Übergangsgeld der DRV Bund. Ist es möglich eine kleine Nebenbeschäftigung auszuüben ohne das das Übergangsgeld gekürzt wird?
13.04.2016, 07:59
von
Charly
Nein! Zur Einkommensanrechnung auf Übergangsgeld siehe
http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/52.html
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/05_fachinformationen/downloads/gem_rs_rentenversichtraeger_ue_geld_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Beachte hier Seite 151 bis 162
14.04.2016, 09:53
Experten-Antwort
Hallo Tobi,
ist aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus dieser geringfügigen Beschäftigung nicht auf das dem Arbeitsentgelt der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dies gilt sowohl für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde. Wichtig ist jedoch, daß Sie sich uneingeschränkt auf die berufliche Maßnahme/Weiterbildung konzentrieren können. Falls Ihre Leistungen den Abschluss der Maßnahme gefährden, kann dies auch zum Abbruch der Weiterbildung/Umschulung führen.