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Nebenverdienst

von Tom14.10.2007 | 19:47
1218 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo und guten Tag, ich habe auch einmal eine Frage. Ich beziehe eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und zur Stabilisierung meines Krankheits- bzw. (Rest)Gesundheitszustandes übe ich auf Anraten meines Arztes einen Job aus, bei dem ich wöchentlich 10 Stunden arbeite und monatlich 320,00 Euro verdiene. Bei Beginn der Nebenbeschäftigung vor ca. 2 Jahren habe ich dies auch der Rentenversicherung per Brief mitgeteilt. Als hierauf keine Bestätigung bei mir einging, habe ich die betreffende Stelle telefonisch kontaktiert. Die Dame am Telefon sagte mir, ein Brief sein nicht eingegangen, jedoch wäre dies ok., da ich mich im rentenunschädlichen Rahmen mit dem Job bewegen würde. Das war alles. Ist das nun ok oder nicht oder muss ich noch was machen?

3 Antworten

bekissam 14.10.2007 | 20:24
Sie dürfen derzeit bis zu 350,- EUR Brutto mtl. rentenunschädlich verdienen (1/7 der Bezugsgröße). Aus der Bezugsgröße werden andere Werte abgeleitet, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind. Die Bezugsgröße "West" wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Ländern des vorvergangenen Jahres ermittelt. Sie beträgt derzeit jährlich 29.400 Euro (monatlich 2.450 Euro). 2008 soll sie auf 29.820 Euro (2.485 Euro) steigen. Voraussichtlich ergibt sich ab 01.01.2007 eine neue Hinzuverdienstgrenze von 355,- EUR. Es könnte evtl. auch noch sein, dass endlich die Vernunft gewinnt und die Hinzuverdienstgrenze für Rentner der Verdienstgrenze von "Minijobs" von 400,- EUR angeglichen wird. Lesen Sie dazu Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Schiko.am 14.10.2007 | 21:41
Kaum vorstellbar, dass rückwirckend zum 1.1. 2007 die grenze von 350 monatlich auf 355 erhöht wird. Es wäre zwar von der praxis her geboten den zusatzverdienst bei minijob auf 400 anzuheben. Anderseits ungerecht bei den nicht minijob-aus welchen gründen auch immer-bliebe es bei 350/355 als zuverdienst grenze. Abwarten und tee trinken. MfG.
bekissam 14.10.2007 | 22:07
Entschuldigung, gemeint war selbstverständlich der 01.01.2008. Siehe auch Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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