Nebenverdienstgrenze für Rentner bis 65:
Frage: Was zählt alles hierbei als Nebenverdienst?
Auch Erlöse aus Kapital, Aktien usw.?
Auch Mieteinnahmen?
Hallo W.Berger!
§ 34 Abs. 2 SGB VI - als Hinzuverdienst neben einer Altersrente gelten:
-Arbeitsentgelt (aus einer abhängigen Beschäftigung)
-Arbeitseinkommen (aus einer selbständigen Tätigkeit)
-vergleichbares Einkommen (immer, wenn Sie Ihre Arbeits- und Tatkraft zur Erzielung des Einkommens einsetzen müssen)
-Zins und Zinseszins ist Geld aus Geld und nicht Geld aus (eigener) Arbeit - somit auch kein Hinzuverdienst i.S.d. Altersrente
-Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: dto. (außer Sie sind gewerblicher Vermieter...?)
Anspruch auf eine Rente wegen Alters besteht vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Als Hinzuverdienst werden Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit und vergleichbares Einkommen berücksichtigt. Erlöse aus Kapital, Aktien oder Mieteinnahmen werden also nicht berücksichtigt, es sei denn, die Einkünfte werden steuerrechtlich als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit behandelt.