bei … 'unzulässiger' Überschreitung der Minijobgrenze in mehr als 3 Monaten/Jahr sind Sie aus der SV-Versicherungsfreiheit und der pauschalen Besteuerung raus ... so einfach ist das.
Na, ganz so einfach ist das nicht.
Sie können die monatliche Minijobgrenze von 450,- € auch in mehr als 3 Monaten/Jahr überschreiten, wenn das Überschreiten unvorhergesehen erfolgt und wenn die jährliche Grenze von 5.400,- € eingehalten wird. Dann ist man nicht "raus aus der SV-Versicherungsfreiheit" und der "pauschalen Besteuerung".
Davon abgesehen wird ein Minijob nicht immer pauschal versteuert und eine generelle "SV-Versicherungsfreiheit" gibt es auch nicht mehr. Seit 01.01.2013 sind Minijobs grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
:-(
das sind 2 verschiedene Sachen/Rechtsgebiete.
Das eine ist … Rentenrecht … Auf der anderen Seite … Sozialversicherungsrecht …
Sorry, W*lfgang, aber "Rentenrecht" ist ein Teilgebiet des "Sozialversicherungsrechts". Die Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung! Wenn Sie keine Ahnung von den "Rechtsgebieten" haben, dann sollten Sie auf diese Thematik besser nicht eingehen. Dann stiften Sie weniger Verwirrung!