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Experten-Antwort

Neu beantragte EMR Berechnung 2018 oder 2019

von Kalle30.01.2019 | 16:39
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Servus, Weiß dies jemand? -Rehaantrag 08/18 -Antritt 01/19 -Befund volle EMR Empfehlung -EMR-Antrag werde ich nun in 02/19 stellen 1. Wonach wird Höhe berechnet 18 oder 19 ? 2. Was bedeuten immer diese für mich nebulösen 7 Monate ab Feststellung - für die Zahlung betreffend? Vielen Dank vorab Kalle

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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2 Antworten

KSCam 30.01.2019 | 18:55
Ob die Rente 2018 oder 2019 beginnt hängt davon ab ab wann Sie erwerbsgemindert sind und wan der Rentenantrag gestellt wird, bzw. ob eventuell der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird - das weiß konkret derzeit niemand. Die ominösen 7 Monate: damit meinen Sie wahrscheinlich dass eine Zeitrente frühestens mit dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt, ob Ihre rente aber auf Zeit befristet wird oder auf Dauer kann Ihnen im voraus auch niemand sagen. Das sehen Sie letztlich erst aus dem Rentenbescheid; Ist derzeit so bei allen EM Anträgen die am laufen sind, dass niemand weiss ob der Rentenbeginn 2018 oder 2019 sein wird.
vonam 30.01.2019 | 18:59
Die EMR wird ab März 2014 gerechnet, somit Zurechnungszeit bis 60. Ihre Nachzahlung wird mit Krankengeld, Arbeitslosengeld verrechnet aber nur bis zur Höhe ihrer Rente. Sollte die Rente höher sein brauchen Sie nichts zurückzahlen. Die 7 Monate spielen bei Ihnen keine Rolle da schon lange in der Vergangenheit,
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