Hallo RB,
auch wir empfehlen das Klageverfahren weiter laufen zu lassen.
Sofern sich der Gesundheitszustand verändert/Verschlechtert hat, sollten die Betroffene eine medizinische Reha-Maßnahme beantragen. Es wäre ratsam dies ggf. mit dem behandelnden Arzt bzw. dem Anwalt zu besprechen.
Das Ergbnis einer eventuellen Reha-Maßnahme könnte dann bei Bedarf in das Klageverfahren einfließen.