""Gehe ich aber einmal raus aus der Erwerbsminderungsrente und muss evtl 2019 neu beantragen, weil es mit der Arbeit nicht so klappt, erhalte ich Erwerbsminderungsrente nach den neuen Berechnungen, das dürften 200€ mehr sein.""
Beim Lesen Ihrer Gedankenspiele, Herr Rossi, stellt sich mir die Frage, ob Ihre EF tatsächlich in dem Maß eingeschränkt ist, um bereits berechtigterweise eine EMR zu beziehen und vor allem zukünftig auch wieder eine EMR zu erhalten.
Ich hoffe sehr, dass die DRV sich Ihre Gedankengänge verinnerlicht und sich von Ihnen nicht austricksen lässt.
Ich erkenne keinen wahren Willen ihrerseits, tatsächlich durch einen Arbeitsversuch heraus aus der EM zu kommen.
Ist es nicht vielmehr so:
Sie suchen nach einer Möglichkeit der finanziellen Aufbesserung und das Vorhaben einer Arbeitsaufnahme dient lediglich als Sprungbrett, um auch noch die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit zunächst erneut zu schröpfen und um die Zeit bis zu der für Sie dann günstigeren Antragstellung einer EMR zu überbrücken.
Sie planen geradezu minutiös Ihre EF und Ihre EM!
Die Solidargemeinschaft soll (darf Ihnen) das auch noch nach Wunsch finanzieren!
Eine dermaßen planbare EM hat der Gesetzgeber bereits dahingehend versucht einzugrenzen, indem er nicht auch noch den Anreiz dazu schuf, mit einem Antrag auf EMR einen vorzeitigen Rentenbeginn zu erlangen und somit wurden und werden EM-Renten weiterhin mit einem 10,8% Abschlag belegt.
Das baden alle EM-Rentner nun ein Leben lang aus.