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Experten-Antwort

Neuantrag oder Verlängerungsantrag, vor und Nachteile

von Herr Rossi01.10.2018 | 16:13
71 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich stehe 6 Monate vor der Beendigung meiner befristeten Erwerbsminderungsrente. Nun bin ich aber nach nur 7 Monaten Krankengeld in die Erwerbsminderungsrente vor 2,5 Jahren gegangen. Ich habe noch 15 Monate ALG1 Anspruch und 11 Monate Krankengeldanspruch „über“. Nun ist meine Frage, ob es Sinn macht, die Erwerbsminderungsrente erstmal nicht zu verlängern, sondern einen Arbeitsversuch zu starten, was ich gerne möchte. Ich hab auch schon eine Tätigkeit in Aussicht. Weiss aber nicht, ob ich mich komplett überschätze. Mein Krankheitsbild würde mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch eine Verlängerung problemlos möglich machen. Kann mich jemand mal über die Vor- und Nachteile meines evtl ungewöhnlichen Planes aufklären?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Rossi,

vermutlich wird die Krankenkasse oder auch die Agentur für Arbeit nach Wegfall der Rente und bei dem Fehlschlag eines Arbeitsversuches sofort eine Prüfung Ihres Leistungsvermögens durch den MDK einleiten und Sie dann ganz schnell zur Rentenantragstellung auffordern, so dass wieder nur ein kurzer Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld eintreten würde. Aber das kann hier nicht abschließend beurteilt werden.

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17 Antworten

W*lfgangam 01.10.2018 | 19:48
Hallo Herr Rossi, versuchen Sie es einfach, vielleicht klappt es ja wieder und Sie sind aus der EM-Rente mit guten Aussichten für die künftige/dazerhafte Erwerbstätigkeit einfach raus - und stehen dann doch ggf. bei KG- oder ALG-Bezug erst mal finanziell für einen kurzen Zeitraum besser da. > Kann mich jemand mal über die Vor- und Nachteile meines evtl ungewöhnlichen Planes aufklären? Auch im Falle einer weiter bewilligten/weiter befristeten Rente können Sie natürlich auch einen Arbeitsversuch starten - sofern der Arbeitgeber da mitspielt - und es wäre kein Problem, da dann über den Hinzuverdienst Ihre sogar ggf. als Teilrente weiter laufen könnten ...die Bestätigung für die weitere EM haben Sie dann in der Tasche - und wenn die Beschäftigung doch nicht zu bewältigen ist/Einkommen wegfällt, erhalten Sie wieder die volle EM-Rente. Erspart einen kompletten Neuantrag, der Weiterzahlungsantrag ist zwischen Tach und auf Wiedersehen ohne Hinsetzen erledigt ;-) Ich tendiere zu dieser Lösung (Weiterbewillung UND Arbeitsversuch starten), was kein Allheilmittel ist - zumal die oben genannten finanziellen Kurzvorteile auch locken könnten, UND ein neuer Antrag in 2019 _vielleicht sogar zu einer höheren Zurechnungszeit führen könnte. Gruß w.
Herr Rossiam 01.10.2018 | 20:42
Vielen Dank für die Ausführen der Vor- und Nachteile. Im Prinzip hab ich es jetzt so verstanden, das mir aber auch nicht unbedingt ein Nachteil entstehen würde, wenn ich erstmal keinen Verlängerungsantrag stelle. Es ist im Prinzip, vereinfacht gesehen, recht egal? Falls ich in Alg1 gehe, falls ich die Arbeit nicht schaffe, kann ich auch nicht von AfA zum Rentenantrag gezwungen werden, oder doch? Das geht doch erst, falls ich mich krankschreiben lasse?
Inesam 02.10.2018 | 08:47
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich hab auch schon eine Tätigkeit in Aussicht. Weiss aber nicht, ob ich mich komplett überschätze. Hallo Herr Rossi, versuchen Sie es einfach, vielleicht klappt es ja wieder und Sie sind aus der EM-Rente mit guten Aussichten für die künftige/dazerhafte Erwerbstätigkeit einfach raus - und stehen dann doch ggf. bei KG- oder ALG-Bezug erst mal finanziell für einen kurzen Zeitraum besser da. > Kann mich jemand mal über die Vor- und Nachteile meines evtl ungewöhnlichen Planes aufklären? Auch im Falle einer weiter bewilligten/weiter befristeten Rente können Sie natürlich auch einen Arbeitsversuch starten - sofern der Arbeitgeber da mitspielt - und es wäre kein Problem, da dann über den Hinzuverdienst Ihre sogar ggf. als Teilrente weiter laufen könnten ...die Bestätigung für die weitere EM haben Sie dann in der Tasche - und wenn die Beschäftigung doch nicht zu bewältigen ist/Einkommen wegfällt, erhalten Sie wieder die volle EM-Rente. Erspart einen kompletten Neuantrag, der Weiterzahlungsantrag ist zwischen Tach und auf Wiedersehen ohne Hinsetzen erledigt ;-) Ich tendiere zu dieser Lösung (Weiterbewillung UND Arbeitsversuch starten), was kein Allheilmittel ist - zumal die oben genannten finanziellen Kurzvorteile auch locken könnten, UND ein neuer Antrag in 2019 _vielleicht sogar zu einer höheren Zurechnungszeit führen könnte. Gruß w.
Es ist schon eigenartig das Sie es immer ok finden das die Bestandsrentner nichts von den verbesserten Zurechnungszeiten bekommen sollen aber dann andern Leuten Tipps geben was Sie machen können um an diese besseren Zurechnungszeiten zu kommen. Ich fordere deshalb gleiche Zurechnungszeit für alle Erwerbsminderungsrentner.
Herr Rossiam 02.10.2018 | 10:48
@ Ines: steht ja jeden frei, das Gleiche zu machen @ Experte, Wolfgang oder DRV: wie lange muss ich denn raus aus der Erwerbsminderungsrente, damit ein Neuantrag auch als Neuantrag gesehen wird und nicht als Verlängerungsantrag? Und: Könnte nicht auch ein womöglicher Neuantrag rückwirkend als Verlängerungsantrag gewertet werden? Jetzt mal angenommen, ich gehe arbeiten, der neue Arbeitgeber kündigt mich ( in Probezeit) weil keine Leistung da ist, ich lande in Alg1, der MDK erkennt kein positives Leistungsbild, schickt mich in Reha, die Rehastätte erkennt auch kein positives Leistungsbild, entlässt mich AU, die Krankenkasse fordert zum Erwerbsminderungsrenten Antrag auf, dieser wird stattgegeben....... Wie lange muss bei diesen Szenario gearbeitet worden sein, damit den Neuantrag nicht mehr als Verlängerungsantrag gewertet werden kann? Es ist nicht so, das ich das so plane. Ich hoffe wirklich, die Arbeit schaffen zu können. Ich wollte nur für den Fall der Fälle informiert sein
Herr Rossiam 02.10.2018 | 11:59
-auf Grundsicherungsniveau zu begrenzen—- Sorry
Herr Rossiam 02.10.2018 | 12:01
Oh halber Beitrag verschluck. Ich denke du meintest: Auf Grundsicherung Niveau heraufzusetzen.... Denn die meisten sind wohl deutlich drunter. Also ich habe, abzügliche KK, keine 830€ monatlich, obwohl ich Normalverdiener war
Inesam 02.10.2018 | 13:00
Ich fordere deshalb gleiche Zurechnungszeit für alle Erwerbsminderungsrentner.
Und ich fordere, sämtliche vorzeitigen EM-Renten auf Grundsicherungsniveau zu begrenzen. Dann hat sich das leidige Thema Zurechnungszeiten endgültig erledigt...
Wäre dann zumindest gerechter da alle gleich behandelt würden und nicht wie jetzt unterschiedlich.
Schorscham 02.10.2018 | 13:28
Mit 830 Euro Netto-Rente liegen Sie bereits etwas über dem Grusi-Niveau, sofern Sie alleinstehend sind und nicht gerade in einer Großstadt mit einem überdurchschnittlich hohen Mitpreis-Niveau wohnen. Haben Sie schon mal daran gedacht, einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen? MfG
Marthaam 02.10.2018 | 13:49
Zitat von Ines anzeigenausblenden
Und ich fordere, sämtliche vorzeitigen EM-Renten auf Grundsicherungsniveau zu begrenzen. Dann hat sich das leidige Thema Zurechnungszeiten endgültig erledigt...
Wäre dann zumindest gerechter da alle gleich behandelt würden und nicht wie jetzt unterschiedlich.
Gerecht liegt wohl immer im Auge des Betrachters... Wer überdurchschnittlich einbezahlt hat, darf wohl auch etwas mehr Rente bekommen... Ich habe zwei Kinder groß gezogen und war auch während den ersten drei Jahren wieder arbeiten. Bin dann, als es die familiäre Situation zugelassen hat auch wieder Vollzeit arbeiten gegangen, dadurch habe ich nun eine Netto EMR von über 1000€ was hinsichtlich meines Bruttoverdienstes von 3500€ schon erheblich weniger ist... EMR sucht sich keiner aus, ich würde lieber arbeiten, wenn ich denn könnte! So habe ich zwar nicht mehr so viel Geld wie vorher, aber damit kann ich auskommen.
Inesam 02.10.2018 | 14:27
Zitat von Martha anzeigenausblenden
Ich fordere deshalb gleiche Zurechnungszeit für alle Erwerbsminderungsrentner.
Und ich fordere, sämtliche vorzeitigen EM-Renten auf Grundsicherungsniveau zu begrenzen. Dann hat sich das leidige Thema Zurechnungszeiten endgültig erledigt...
Wäre dann zumindest gerechter da alle gleich behandelt würden und nicht wie jetzt unterschiedlich.
Gerecht liegt wohl immer im Auge des Betrachters... Wer überdurchschnittlich einbezahlt hat, darf wohl auch etwas mehr Rente bekommen... Ich habe zwei Kinder groß gezogen und war auch während den ersten drei Jahren wieder arbeiten. Bin dann, als es die familiäre Situation zugelassen hat auch wieder Vollzeit arbeiten gegangen, dadurch habe ich nun eine Netto EMR von über 1000€ was hinsichtlich meines Bruttoverdienstes von 3500€ schon erheblich weniger ist... EMR sucht sich keiner aus, ich würde lieber arbeiten, wenn ich denn könnte! So habe ich zwar nicht mehr so viel Geld wie vorher, aber damit kann ich auskommen.
Da bin ich mit Ihnen, ich habe auch etwas über 1000 €, es geht doch darum warum obwohl man die gleiche Lebensleistung erbracht haben und genauso viel eingezahlt haben manche Leute auf Grund laufender Gesetze immer mehr bekommen und die Bestandsrentner ihr restliches Leben mit weniger auskommen müssen. Da kann ab 2019 bei einen Durchschnittlichen Verdiener über 200 € mehr ausmachen und auch bei den die 2 Jahre mehr Zurechnungszeit bekommen haben sind es auch schon über 60 € Brutto mehr. Ich bin z.B. kurz vor Juli 2014 erkrankt und habe deshalb Zurechnungszeit bis 60. War aber auch schon zu diesen Zeitpunkt 55 Jahre und habe über 38 Jahre eingezahlt.
DRVam 02.10.2018 | 15:07
Zitat von Ines anzeigenausblenden
Ines schrieb

Ich fordere deshalb gleiche Zurechnungszeit für alle Erwerbsminderungsrentner.[/quote]

Und ich fordere, sämtliche vorzeitigen EM-Renten auf Grundsicherungsniveau zu begrenzen.

Dann hat sich das leidige Thema Zurechnungszeiten endgültig erledigt...[/quote]

Wäre dann zumindest gerechter da alle gleich behandelt würden und nicht wie jetzt unterschiedlich.

[/quote]

Gerecht liegt wohl immer im Auge des Betrachters...

Wer überdurchschnittlich einbezahlt hat, darf wohl auch etwas mehr Rente bekommen... Ich habe zwei Kinder groß gezogen und war auch während den ersten drei Jahren wieder arbeiten. Bin dann, als es die familiäre Situation zugelassen hat auch wieder Vollzeit arbeiten gegangen, dadurch habe ich nun eine Netto EMR von über 1000€ was hinsichtlich meines Bruttoverdienstes von 3500€ schon erheblich weniger ist... EMR sucht sich keiner aus, ich würde lieber arbeiten, wenn ich denn könnte! So habe ich zwar nicht mehr so viel Geld wie vorher, aber damit kann ich auskommen.[/quote]

Da bin ich mit Ihnen, ich habe auch etwas über 1000 €, es geht doch darum warum obwohl man die gleiche Lebensleistung erbracht haben und genauso viel eingezahlt haben manche Leute auf Grund laufender Gesetze immer mehr bekommen und die Bestandsrentner ihr restliches Leben mit weniger auskommen müssen.

Da kann ab 2019 bei einen Durchschnittlichen Verdiener über 200 € mehr ausmachen und auch bei den die 2 Jahre mehr Zurechnungszeit bekommen haben sind es auch schon über 60 € Brutto mehr.

Ich bin z.B. kurz vor Juli 2014 erkrankt und habe deshalb Zurechnungszeit bis 60.

War aber auch schon zu diesen Zeitpunkt 55 Jahre und habe über 38 Jahre eingezahlt.

Und ich fordere, sämtliche vorzeitigen EM-Renten auf Grundsicherungsniveau zu begrenzen. Dann hat sich das leidige Thema Zurechnungszeiten endgültig erledigt...
Wäre dann zumindest gerechter da alle gleich behandelt würden und nicht wie jetzt unterschiedlich.
Gerecht liegt wohl immer im Auge des Betrachters... Wer überdurchschnittlich einbezahlt hat, darf wohl auch etwas mehr Rente bekommen... Ich habe zwei Kinder groß gezogen und war auch während den ersten drei Jahren wieder arbeiten. Bin dann, als es die familiäre Situation zugelassen hat auch wieder Vollzeit arbeiten gegangen, dadurch habe ich nun eine Netto EMR von über 1000€ was hinsichtlich meines Bruttoverdienstes von 3500€ schon erheblich weniger ist... EMR sucht sich keiner aus, ich würde lieber arbeiten, wenn ich denn könnte! So habe ich zwar nicht mehr so viel Geld wie vorher, aber damit kann ich auskommen.
Da bin ich mit Ihnen, ich habe auch etwas über 1000 €, es geht doch darum warum obwohl man die gleiche Lebensleistung erbracht haben und genauso viel eingezahlt haben manche Leute auf Grund laufender Gesetze immer mehr bekommen und die Bestandsrentner ihr restliches Leben mit weniger auskommen müssen. Da kann ab 2019 bei einen Durchschnittlichen Verdiener über 200 € mehr ausmachen und auch bei den die 2 Jahre mehr Zurechnungszeit bekommen haben sind es auch schon über 60 € Brutto mehr. Ich bin z.B. kurz vor Juli 2014 erkrankt und habe deshalb Zurechnungszeit bis 60. War aber auch schon zu diesen Zeitpunkt 55 Jahre und habe über 38 Jahre eingezahlt.
Nun lassen Sie es mal gut sein. Dies ist kein Forum, wo über die Gesetzgebung diskutiert wird. Wenden Sie sich an die zuständigen Politiker, statt hier unnötig Ihren Frust abzulassen.
Herr Rossiam 02.10.2018 | 17:28
Können wir noch mal auf meine Fragestellungen zurückkommen, es waren noch ein paar Fragen offen. At Schorsch mit 830€ Erwerbsminderungsrente liege ich unter GruSi. Denn es gibt bei GruSi 450€ Miete und 408 Lebenshaltung plus noch paar Kleinigkeiten GEZ Befreiung Wohngeld bekomme ich aber. Gehe ich aber einmal raus aus der Erwerbsminderungsrente und muss evtl 2019 neu beantragen, weil es mit der Arbeit nicht so klappt, erhalte ich Erwerbsminderungsrente nach den neuen Berechnungen, das dürften 200€ mehr sein.
W*lfgangam 02.10.2018 | 20:29
Zitat von Herr Rossi anzeigenausblenden
Hallo Herr Rossi, Sie müssen 'raus' aus dem alten Versicherungsfall der voll festgestellten EM sein. Sofern sich an der ursprünglichen Einschätzung nichts ändert/ist auch weiterhin seit der damaligen Feststellung voll EM, ist auch bei 'verspäteter' Antragsstellung (in 2019 ff.) auf das damalige Berechnungsszenario abzustellen - so meine Einschätzung bei Überfliegen der Rechtsauslegungen der DRV zu § 99 - 102 SGB VI: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Menu.do?expand… und hilfsweise zur Änderung der Berechnung nur wegen Gesetzesänderung: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Die Beschäftigung des Arbeitgebers und ggf. anschließende Leistungsgewährung von KG/ALG ist dann lediglich zwischenzeitliches Goodwill der Anderen, ohne dass der alte Zustand/ist voll EM, weggefallen ist. Wer es besser weiß, möge mich korrigieren ;-) Gruß w.
Fragezeichen?am 02.10.2018 | 19:55
""Gehe ich aber einmal raus aus der Erwerbsminderungsrente und muss evtl 2019 neu beantragen, weil es mit der Arbeit nicht so klappt, erhalte ich Erwerbsminderungsrente nach den neuen Berechnungen, das dürften 200€ mehr sein."" Beim Lesen Ihrer Gedankenspiele, Herr Rossi, stellt sich mir die Frage, ob Ihre EF tatsächlich in dem Maß eingeschränkt ist, um bereits berechtigterweise eine EMR zu beziehen und vor allem zukünftig auch wieder eine EMR zu erhalten. Ich hoffe sehr, dass die DRV sich Ihre Gedankengänge verinnerlicht und sich von Ihnen nicht austricksen lässt. Ich erkenne keinen wahren Willen ihrerseits, tatsächlich durch einen Arbeitsversuch heraus aus der EM zu kommen. Ist es nicht vielmehr so: Sie suchen nach einer Möglichkeit der finanziellen Aufbesserung und das Vorhaben einer Arbeitsaufnahme dient lediglich als Sprungbrett, um auch noch die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit zunächst erneut zu schröpfen und um die Zeit bis zu der für Sie dann günstigeren Antragstellung einer EMR zu überbrücken. Sie planen geradezu minutiös Ihre EF und Ihre EM! Die Solidargemeinschaft soll (darf Ihnen) das auch noch nach Wunsch finanzieren! Eine dermaßen planbare EM hat der Gesetzgeber bereits dahingehend versucht einzugrenzen, indem er nicht auch noch den Anreiz dazu schuf, mit einem Antrag auf EMR einen vorzeitigen Rentenbeginn zu erlangen und somit wurden und werden EM-Renten weiterhin mit einem 10,8% Abschlag belegt. Das baden alle EM-Rentner nun ein Leben lang aus.
Herr Rossiam 02.10.2018 | 20:53
Hallo Herr W. Vielen Dank für die Anwort, die meine letzten Fragen schlüssig beantwortet. At Herr Fragezeichen: ihre Darstellung ist absurd, denn sie wissen gar nicht um um meine Krankheit. Ich habe Krebs mit bereits Verdacht auf Metastasen im Wirbelkörper. An einer Stelle wo man nicht operieren kann. Mit Chemo und Bestrahlung war es jetzt eine verdammt harte Zeit und ich kann sehr schlecht gehen. Jedoch geht es mir jetzt sehr gut, alles ist zur Ruhe gekommen. Jedoch bin ich nicht geheilt. Es kann sein, das ich jetzt einige Jahre Ruhe habe, und ich wirklich noch mal arbeitsmäßig was sinnvolles leisten kann. Genauso kann es aber sein, dass ich in paar Monaten im Rollstuhl sitze, ich kann sogar auch daran sterben. Das dazu. Wer selber Krebs hatte mit allen drum und dran, der weiß wie es einen geht danach.
W*lfgangam 02.10.2018 | 21:46
Zitat von Fragezeichen? anzeigenausblenden
Fragezeichen? schrieb

""Gehe ich aber einmal raus aus der Erwerbsminderungsrente und muss evtl 2019 neu beantragen, weil es mit der Arbeit nicht so klappt, erhalte ich Erwerbsminderungsrente nach den neuen Berechnungen, das dürften 200€ mehr sein.""

Beim Lesen Ihrer Gedankenspiele, Herr Rossi, stellt sich mir die Frage, ob Ihre EF tatsächlich in dem Maß eingeschränkt ist, um bereits berechtigterweise eine EMR zu beziehen und vor allem zukünftig auch wieder eine EMR zu erhalten.

Ich hoffe sehr, dass die DRV sich Ihre Gedankengänge verinnerlicht und sich von Ihnen nicht austricksen lässt.

Ich erkenne keinen wahren Willen ihrerseits, tatsächlich durch einen Arbeitsversuch heraus aus der EM zu kommen.

Ist es nicht vielmehr so:

Sie suchen nach einer Möglichkeit der finanziellen Aufbesserung und das Vorhaben einer Arbeitsaufnahme dient lediglich als Sprungbrett, um auch noch die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit zunächst erneut zu schröpfen und um die Zeit bis zu der für Sie dann günstigeren Antragstellung einer EMR zu überbrücken.

Sie planen geradezu minutiös Ihre EF und Ihre EM!

Die Solidargemeinschaft soll (darf Ihnen) das auch noch nach Wunsch finanzieren!

Eine dermaßen planbare EM hat der Gesetzgeber bereits dahingehend versucht einzugrenzen, indem er nicht auch noch den Anreiz dazu schuf, mit einem Antrag auf EMR einen vorzeitigen Rentenbeginn zu erlangen und somit wurden und werden EM-Renten weiterhin mit einem 10,8% Abschlag belegt.

Das baden alle EM-Rentner nun ein Leben lang aus.

...nicht wirklich hilfreich, das 'persönliche Empfinden' zur nachgefragten Konstellation hier einzubringen - und ja, solche Konstrukte/Gedanken gibt es, die dann neutral/gesetzeskonform zu bewerten sind. Herr Rossi ist hier in einer Zwickmühle, die gut nachzuvollziehen ist, da er da mit eigenen Bemühungen raus will /wie kann es weiter gehen /Worst Case ...und Sie greifen hier auf Märchenwelten aus Hörspielen zurück - nunja, freie Meinung eben ... Würden Sie als Rentenberater Ihrem gegenüber sitzenden Versicherten solch einen *Scheiß antworten, säßen Sie am nächsten Tag nicht mal auf dem Pförtnerposten - zu viel Sonne im Glashaus blendend Sie nur weiter ;-) Gruß w.
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