Hallo Heike,
die Erfolgsaussichten sind nicht von der Form (Widerspruch oder Neuantrag) abhängig, sondern von der Frage, ob bei der Erteilung des Ablehnungsbescheides Ihr Leistungsvermögen korrekt beurteilt wurde.
Wenn Sie also davon ausgehen, dass die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens falsch ist, sollten Sie Widerspruch erheben. Das Widerspruchsverfahren ist zwingend vorgeschrieben, bevor Sie Klage beim Sozialgericht erheben können. Wenn Sie (ggf. immer wieder) einen Neuantrag stellen, kommen Sie jedoch nie über das Verwaltungsverfahren hinaus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam[/quote]
Hallo @Experten-Antwort,
danke, Ihr Argument überzeugt mich, dass ein Widerspruch die bessere Wahl ist. Was bitte ist wichtig bzw. was kann ich machen, dass der Widerspruch auch tatsächlich erfolgreich ist? Ich möchte eine Klage beim Sozialgericht gerne vermeiden.
Ein guter Widerspruchsgrund wäre also, dass mein Leistungsvermögen nicht korrekt beurteilt wurde?
Ist es hilfreich, wenn ich meine Ärzte bitte, Ihre Arztschreiben, auch noch zusätzlich dahingehend zu ergänzen, dass sie eine volle Erwerbsminderungsrente befürworten und ich in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig bin? Oder gibt es bessere und erfolgversprechendere Formulierungen?
Ist es hilfreich, wenn über dem Arztschreiben "Ärztliches Gutachten" steht?
Was ist ansonsten, über die Arztschreiben hinaus, noch hilfreich, um die Erwerbsminderungsrente, ohne Klage beim Sozialgericht, zu erhalten?
MfG
Heike[/quote] Das klingt, als würden Sie so ganz alleine in die Schlacht ziehen wollen. Unterstützung wäre hilfreich, durch einen Sozialverband oder einen Rechtsbeistand(Anwalt).