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Experten-Antwort

Neuantrag oder Widerspruch bei abgelehnter EM Rente?

von Heike31.05.2021 | 23:51
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bei mir wurde die EM Rente abgelehnt. Was ist, in welchem Verhältnis, erfolgeicher? Neuantrag oder Widerspruch? Falls der Widerspruch prozentual erfolgreicher sein sollte als der Neuantrag: Was ist sehr wichtig beim Widerspruch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike,

die Erfolgsaussichten sind nicht von der Form (Widerspruch oder Neuantrag) abhängig, sondern von der Frage, ob bei der Erteilung des Ablehnungsbescheides Ihr Leistungsvermögen korrekt beurteilt wurde.

Wenn Sie also davon ausgehen, dass die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens falsch ist, sollten Sie Widerspruch erheben. Das Widerspruchsverfahren ist zwingend vorgeschrieben, bevor Sie Klage beim Sozialgericht erheben können. Wenn Sie (ggf. immer wieder) einen Neuantrag stellen, kommen Sie jedoch nie über das Verwaltungsverfahren hinaus.

Ein Neuantrag macht nur dann Sinn, wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit Erteilung des Ablehnungsbescheides erheblich verschlechtert hat. Ob das bei Ihnen innerhalb so kurzer Zeit der Fall ist, kann hier nicht beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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12 Antworten

Siehe hieram 01.06.2021 | 00:44
Hallo Heike, da es zzt. gerade 'in' zu sein scheint, dass man anstatt sich aufgrund seiner persönlichen gesundheitlichen Einschränkungen zu entscheiden, erst einmal sich für Statistiken interessiert, sollten Sie den direkt hier drunter stehenden Beitrag von 'Sabine' (Erwerbsminderungsrente abgelehnt....) lesen, da wird das gleiche Thema behandelt. Viel Erfolg! PS innerhalb des anderen Beitrags gibt es auch einen Link zu diesbezüglichen Statistiken (betreffend die Jahre 2014-2018)
sinnvollam 01.06.2021 | 15:00
Legen Sie erstmal vorläufig Widerspruch ein und beantragen Sie Akteneinsicht, auch in die ärztlichen Unterlagen und Entscheidungen. Dann können Sie vielleicht einen Eindruck bekommen, was wie gewertet wurde und nochmal mit Ihren Ärzten reden. Allein die Aussage "kann nur noch unter 3 Stunden arbeiten" reicht sicher nicht. Wichtig ist konkrete Einschränkungen/Beschwerden zu nennen und dann nachvollziehbar darzustellen, warum eben nicht mehr als unter 3 Stunden geht.
Heikeam 01.06.2021 | 14:45
Hallo @Experten-Antwort, danke, Ihr Argument überzeugt mich, dass ein Widerspruch die bessere Wahl ist. Was bitte ist wichtig bzw. was kann ich machen, dass der Widerspruch auch tatsächlich erfolgreich ist? Ich möchte eine Klage beim Sozialgericht gerne vermeiden. Ein guter Widerspruchsgrund wäre also, dass mein Leistungsvermögen nicht korrekt beurteilt wurde? Ist es hilfreich, wenn ich meine Ärzte bitte, Ihre Arztschreiben, auch noch zusätzlich dahingehend zu ergänzen, dass sie eine volle Erwerbsminderungsrente befürworten und ich in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig bin? Oder gibt es bessere und erfolgversprechendere Formulierungen? Ist es hilfreich, wenn über dem Arztschreiben "Ärztliches Gutachten" steht? Was ist ansonsten, über die Arztschreiben hinaus, noch hilfreich, um die Erwerbsminderungsrente, ohne Klage beim Sozialgericht, zu erhalten? MfG Heike
Nautilusam 01.06.2021 | 15:08
Zitat von Heike anzeigenausblenden
Hallo Heike, die Erfolgsaussichten sind nicht von der Form (Widerspruch oder Neuantrag) abhängig, sondern von der Frage, ob bei der Erteilung des Ablehnungsbescheides Ihr Leistungsvermögen korrekt beurteilt wurde. Wenn Sie also davon ausgehen, dass die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens falsch ist, sollten Sie Widerspruch erheben. Das Widerspruchsverfahren ist zwingend vorgeschrieben, bevor Sie Klage beim Sozialgericht erheben können. Wenn Sie (ggf. immer wieder) einen Neuantrag stellen, kommen Sie jedoch nie über das Verwaltungsverfahren hinaus. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam
Hallo @Experten-Antwort, danke, Ihr Argument überzeugt mich, dass ein Widerspruch die bessere Wahl ist. Was bitte ist wichtig bzw. was kann ich machen, dass der Widerspruch auch tatsächlich erfolgreich ist? Ich möchte eine Klage beim Sozialgericht gerne vermeiden. Ein guter Widerspruchsgrund wäre also, dass mein Leistungsvermögen nicht korrekt beurteilt wurde? Ist es hilfreich, wenn ich meine Ärzte bitte, Ihre Arztschreiben, auch noch zusätzlich dahingehend zu ergänzen, dass sie eine volle Erwerbsminderungsrente befürworten und ich in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig bin? Oder gibt es bessere und erfolgversprechendere Formulierungen? Ist es hilfreich, wenn über dem Arztschreiben "Ärztliches Gutachten" steht? Was ist ansonsten, über die Arztschreiben hinaus, noch hilfreich, um die Erwerbsminderungsrente, ohne Klage beim Sozialgericht, zu erhalten? MfG Heike
Das klingt, als würden Sie so ganz alleine in die Schlacht ziehen wollen. Unterstützung wäre hilfreich, durch einen Sozialverband oder einen Rechtsbeistand(Anwalt).
Heikeam 01.06.2021 | 17:31
Zitat von Nautilus anzeigenausblenden
Nautilus schrieb

Hallo Heike,

die Erfolgsaussichten sind nicht von der Form (Widerspruch oder Neuantrag) abhängig, sondern von der Frage, ob bei der Erteilung des Ablehnungsbescheides Ihr Leistungsvermögen korrekt beurteilt wurde.

Wenn Sie also davon ausgehen, dass die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens falsch ist, sollten Sie Widerspruch erheben. Das Widerspruchsverfahren ist zwingend vorgeschrieben, bevor Sie Klage beim Sozialgericht erheben können. Wenn Sie (ggf. immer wieder) einen Neuantrag stellen, kommen Sie jedoch nie über das Verwaltungsverfahren hinaus.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam[/quote]

Hallo @Experten-Antwort,

danke, Ihr Argument überzeugt mich, dass ein Widerspruch die bessere Wahl ist. Was bitte ist wichtig bzw. was kann ich machen, dass der Widerspruch auch tatsächlich erfolgreich ist? Ich möchte eine Klage beim Sozialgericht gerne vermeiden.

Ein guter Widerspruchsgrund wäre also, dass mein Leistungsvermögen nicht korrekt beurteilt wurde?

Ist es hilfreich, wenn ich meine Ärzte bitte, Ihre Arztschreiben, auch noch zusätzlich dahingehend zu ergänzen, dass sie eine volle Erwerbsminderungsrente befürworten und ich in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig bin? Oder gibt es bessere und erfolgversprechendere Formulierungen?

Ist es hilfreich, wenn über dem Arztschreiben "Ärztliches Gutachten" steht?

Was ist ansonsten, über die Arztschreiben hinaus, noch hilfreich, um die Erwerbsminderungsrente, ohne Klage beim Sozialgericht, zu erhalten?

MfG

Heike[/quote] Das klingt, als würden Sie so ganz alleine in die Schlacht ziehen wollen. Unterstützung wäre hilfreich, durch einen Sozialverband oder einen Rechtsbeistand(Anwalt).

Hallo @Experten-Antwort, danke, Ihr Argument überzeugt mich, dass ein Widerspruch die bessere Wahl ist. Was bitte ist wichtig bzw. was kann ich machen, dass der Widerspruch auch tatsächlich erfolgreich ist? Ich möchte eine Klage beim Sozialgericht gerne vermeiden. Ein guter Widerspruchsgrund wäre also, dass mein Leistungsvermögen nicht korrekt beurteilt wurde? Ist es hilfreich, wenn ich meine Ärzte bitte, Ihre Arztschreiben, auch noch zusätzlich dahingehend zu ergänzen, dass sie eine volle Erwerbsminderungsrente befürworten und ich in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig bin? Oder gibt es bessere und erfolgversprechendere Formulierungen? Ist es hilfreich, wenn über dem Arztschreiben "Ärztliches Gutachten" steht? Was ist ansonsten, über die Arztschreiben hinaus, noch hilfreich, um die Erwerbsminderungsrente, ohne Klage beim Sozialgericht, zu erhalten? MfG Heike
Das klingt, als würden Sie so ganz alleine in die Schlacht ziehen wollen. Unterstützung wäre hilfreich, durch einen Sozialverband oder einen Rechtsbeistand(Anwalt).
Hallo @Nautilus, danke, welcher von den beiden grossen Sozialverbänden (VdK, SoVD) ist besser? Ich bin Mitglied bei der Gewerkschaft Verdi, habe dort auch Sozialechtschutz, jedoch noch nie in Anspruch genommen und weiss nicht so recht, ob sie sich im EMR-Recht gut auskennen. MfG Heike
Grokoam 01.06.2021 | 17:12
Geh arbeiten, das ist prozentual am erfolgreichsten
Heikeam 01.06.2021 | 17:24
Zitat von sinnvoll anzeigenausblenden
Hallo @sinnvoll, danke, ich werde erst mal Widerspruch einlegen und die DRV bitten mir vollständig Kopien der Akte zu schicken. Mit den Kopien werde ich dann meine Ärzte aufsuchen, wenn ich sie denn erhalte. Habe ich einen Anspruch darauf, dass mir die DRV vollständig Kopien der Akte zuschickt? MfG Heike
Nautilusam 01.06.2021 | 18:30
Zitat von Heike anzeigenausblenden
Hallo Heike, die Erfolgsaussichten sind nicht von der Form (Widerspruch oder Neuantrag) abhängig, sondern von der Frage, ob bei der Erteilung des Ablehnungsbescheides Ihr Leistungsvermögen korrekt beurteilt wurde. Wenn Sie also davon ausgehen, dass die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens falsch ist, sollten Sie Widerspruch erheben. Das Widerspruchsverfahren ist zwingend vorgeschrieben, bevor Sie Klage beim Sozialgericht erheben können. Wenn Sie (ggf. immer wieder) einen Neuantrag stellen, kommen Sie jedoch nie über das Verwaltungsverfahren hinaus. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam
Hallo @Experten-Antwort, danke, Ihr Argument überzeugt mich, dass ein Widerspruch die bessere Wahl ist. Was bitte ist wichtig bzw. was kann ich machen, dass der Widerspruch auch tatsächlich erfolgreich ist? Ich möchte eine Klage beim Sozialgericht gerne vermeiden. Ein guter Widerspruchsgrund wäre also, dass mein Leistungsvermögen nicht korrekt beurteilt wurde? Ist es hilfreich, wenn ich meine Ärzte bitte, Ihre Arztschreiben, auch noch zusätzlich dahingehend zu ergänzen, dass sie eine volle Erwerbsminderungsrente befürworten und ich in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig bin? Oder gibt es bessere und erfolgversprechendere Formulierungen? Ist es hilfreich, wenn über dem Arztschreiben "Ärztliches Gutachten" steht? Was ist ansonsten, über die Arztschreiben hinaus, noch hilfreich, um die Erwerbsminderungsrente, ohne Klage beim Sozialgericht, zu erhalten? MfG Heike
Das klingt, als würden Sie so ganz alleine in die Schlacht ziehen wollen. Unterstützung wäre hilfreich, durch einen Sozialverband oder einen Rechtsbeistand(Anwalt).
Hallo @Nautilus, danke, welcher von den beiden grossen Sozialverbänden (VdK, SoVD) ist besser? Ich bin Mitglied bei der Gewerkschaft Verdi, habe dort auch Sozialechtschutz, jedoch noch nie in Anspruch genommen und weiss nicht so recht, ob sie sich im EMR-Recht gut auskennen. MfG Heike
Das kann man pauschal nicht beantworten, jeder hat da andere Erfahrungen. Aber die Sozialverbände oder ein Anwalt für Sozialrecht kennen sich schon damit aus. Ich hatte seinerzeit letzteres und war mit dem Ergebnis zufrieden.
W°lfgangam 01.06.2021 | 18:53
Zitat von Heike anzeigenausblenden
Herjeh Heike, dann nutzen Sie den doch auch bitte ...ansonsten müssten Sie sich hinterfragen, warum Sie dafür (erhöhte kalkulierte) Beiträge gezahlt haben - oder haben Sie etwa vor dem Beitritt keine Kosten-/Nutzenanalyse vorgenommen, ob genau _diese_ Gewerkschaft Sie in allen Lebenslagen bestmöglich vertreten würde/oder wo gibt es Statistiken für erfolgreichere Gewerkschaften in Rentenfragen hinterfragt? Gruß w. PS: Ihre Frage mit allen Hinweisen ist hier komplett 'ausdiskutiert', nun müssen Sie endlich Ihren Hintern in der Sache selbst bewegen, statt hier weiter nach Best-off-Tipps zu fischen ...da gibt es keine mehr!
Siehe hieram 01.06.2021 | 19:16
Zitat von Heike anzeigenausblenden
Für 'Ärztliche Gutachten' sind besondere Formvorschriften zu beachten. Das kann der Arzt also nicht einfach drüber schreiben. Ein ausführlicher Befundbericht, der sich also nicht nur auf Diagnose-Ziffern beschränkt, sondern die dadurch bestehenden Einschränkungen möglichst ausführlich beschreibt, wäre 'ausreichend', dies sagt Ihnen dann aber noch der entsprechende Rechtsberater, für welchen Sie sich auch entscheiden. EMR-Recht in diesem Sinn gibt es übrigens nicht, dies ist nur ein Teil des Sozialgesetzbuches, in diesem Fall SGB VI. Der Fachberater (Anwalt?) sollte sich aber auch mit ärztlichen Gutachten auskennen (es wurden ja bereits welche erstellt und sind evtl. 'auseinanderzunehmen'). Und nein, Sie haben keinen Anspruch auf die komplette Akte, lediglich auf die Entscheidungsrelevanten Teile. Und auch hierfür ist es besser, vertreten zu sein, denn an den 'Patienten' werden, je nach Krankheitsbild, nicht so einfach alle Gutachten ausgehändigt (zu dessem Schutz). Wenn Sie sich für einen der beiden Sozialverbände entscheiden (die beide in etwa gleich hohe Beiträge erheben), sollten Sie auch die Entfernung zur Beratungsstelle berücksichtigen. Denn wenn Sie für jeden Termin erst einmal ne Stunde oder mehr unterwegs sein müssen, kann das im Laufe des langwierigen Verfahrens anstrengend werden. Und nicht alles ist online zu erledigen (auch wenn zzt. wegen Corona das meistens der Beratungsweg ist). Fachlich tun die sich wohl beide nichts und wenn Sie offen sind, Beratung anzunehmen, können Sie sich ja auch wehren, falls mal die Chemie nicht stimmt. Viel Erfolg!
gernervteram 02.06.2021 | 08:06
Hallo, bei mir wurde die EM Rente abgelehnt. Was ist, in welchem Verhältnis, erfolgeicher? Neuantrag oder Widerspruch? Falls der Widerspruch prozentual erfolgreicher sein sollte als der Neuantrag: Was ist sehr wichtig beim Widerspruch?
Geh arbeiten, das ist prozentual am erfolgreichsten
Na Groko, annst Du auch was Sinnvolles beitragen außer den Standard-Dummspruch "geh arbeiten"? Vergrab dich oder halt die Klappe, es nervt einfach nur noch. Steht Groko eigentlich für Großkotz?
Grokoam 02.06.2021 | 11:14
Zitat von gernervter anzeigenausblenden
Geh arbeiten, das ist prozentual am erfolgreichsten
Na Groko, annst Du auch was Sinnvolles beitragen außer den Standard-Dummspruch "geh arbeiten"? Vergrab dich oder halt die Klappe, es nervt einfach nur noch. Steht Groko eigentlich für Großkotz?
Deine Eloquenz und dein ausserordentliches Gespür für Höflichkeit wird in die Annalen der Forumsforschung eingehen. Ich neige mein Haupt für so viel wissen und Menschenfreundlichkeit. In Demut GroKo
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